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Ein bayrischer Notarzt ist wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt worden.

© Stephan Jansen/dpa

Online-Petition hatte den Freispruch gefordert: Strafbefehl gegen rasenden Notarzt aufgehoben

Ein Strafbefehl gegen den bayerischen Notarzt Alexander Hatz hat im Internet einen Proteststurm entfacht. Mehr als 200.000 Menschen fordern in einer Online-Petition einen "Freispruch" für den Mediziner, der wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt worden war.

Ein bayerischer Notarzt, der nach einer Einsatzfahrt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt worden war, muss nicht vor Gericht. Der Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben, wie der Anwalt des Mannes, Florian Englert, am Montag mitteilte. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der „Augsburger Allgemeinen“. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zur Rücknahme des Strafbefehls liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Der Notarzt sollte sich demnächst vor Gericht verantworten, weil er auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz mehrere Autos überholt hatte und dafür angezeigt worden war. „Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt“, hieß es in einer Stellungnahme der Behörde. Zu der Entscheidung habe maßgeblich die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt beigetragen, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht einging. Ein strafbarer Vorwurf lasse sich nicht aufrechterhalten.

Der Notarzt war mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und zu ersticken drohte. Auf der Fahrt überholte der Notarzt mehrere Autos.
Nach einer Anzeige bekam er dafür einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Dagegen hatte er sich zur Wehr gesetzt. Im Internet hatten sich mehr als 200 000 Menschen in einer Online-Petition für den Notarzt stark gemacht. (dpa)

Alexander Hatz, Notarzt.
Doch kein Raser? Alexander Hatz, Notarzt.

© Winfried Rein/Donaukurier/dpa

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