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Panorama: Operateur zu 35 000 Mark Strafe verurteilt

Insgesamt 35 000 Mark hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einer Klägerin für eine misslungene Lippenkorrektur zugesprochen. In der Begründung des am Montag veröffentlichten Urteils vom 10.

Insgesamt 35 000 Mark hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einer Klägerin für eine misslungene Lippenkorrektur zugesprochen. In der Begründung des am Montag veröffentlichten Urteils vom 10. Juli heißt es, der Operateur hätte die Patientin auf die Gefahren einer Injektion von flüssigem Silikon in die Lippen hinweisen müssen, zumal die hohe Komplikationsrate von 80 Prozent zum Zeitpunkt des Eingriffs wissenschaftlich belegt gewesen sei. Auf Revision der Beklagten reduzierte das OLG allerdings das vom Landgericht Düsseldorf gewährte Schmerzensgeld von 75 000 Mark um fast die Hälfte. Die Klägerin hatte 150 000 Mark gefordert. Nach der Silikoninjektion, mit der 1991 die schmalen Lippen der Frau vergrößert werden sollten, traten bei der Patientin zahlreiche Komplikationen auf. Nach Angaben des Gerichts blieben dauerhafte Schäden zurück.

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