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Abgeführt. Oscar Pistorius gibt noch seiner Familie die Hand, bevor er in die Zelle muss.

© dpa

Oscar Pistorius: Richterin: Keine Sonderjustiz für Reiche

Der südafrikanische Sportstar Oscar Pistorius ist in Pretoria zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dass es zu einem Berufungsverfahren kommen könnte, ist eher unwahrscheinlich.

Als Richterin Thokozile Masipa um 10.35 Uhr das Strafmaß für Oscar Pistorius verliest, lässt sich die Spannung mit den Händen greifen. In die ganze Welt wurden die Bilder live übertragen. Auch die beiden Schriftführer, die gleich unterhalb der erhöhten Richterbank sitzen und beinahe unentwegt Notizen machen, richten ihren Blick nun auf den an beiden Unterschenkeln amputierten Sportstar, der sich zur Entgegennahme seiner Strafe von der Anklagebank erhoben hat. Fünf Jahre, so entscheidet die Richterin, soll Pistorius für die fahrlässige Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 ins Gefängnis. Die zusätzlich verhängten drei Jahre für Waffenmissbrauch werden zur Bewährung ausgesetzt und laufen zeitgleich. Insgesamt wird der 27jährige nach Ansicht vieler Rechtsexperten aber wohl allenfalls ein Jahr der Gesamtstrafe im Zentralgefängnis von Pretoria absitzen, ehe er von dort in einen vermutlich dreijährigen Hausarrest mit Sozialarbeit verlegt wird. Es ist ein für ihn auf den ersten Blick ausgesprochen günstiger Ausgang eines weltweit beachteten Prozesses – und wohl auch der Grund dafür, dass Pistorius das Strafmaß fast ohne Gefühlsregung aufnimmt. Auch seine Angehörigen scheinen erleichtert zu sein.

Eine kleine Überraschung ist dann jedoch, dass der Sportstar wegen der zunächst weder von Staatsanwalt noch Verteidigung eingereichten Berufung nicht gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt sondern in eine Zelle des Zentralgefängnisses von Pretoria gebracht wird. Dort dürfte der prominente Sportler solange einsitzen, bis Klarheit darüber besteht, ob die Anklage wegen des Strafmaßes in den nächsten beiden Wochen vielleicht doch noch in die Berufung geht. Schließlich hatte Staatsanwalt Gerrie Nel in seinem Schlussplädoyer in der vergangenen Woche mindestens zehn Jahre Haft für Pistorius gefordert. Nun will der Ankläger das Urteil erst einmal gründlich studieren wie er sagt. Sollte er sich danach für den Gang zum Höchsten Berufungsgericht in Bloemfontein entscheiden, würde die Vollstreckung der Gefängnisstrafe bis zu dessen Entscheidung ausgesetzt bleiben. Das könnte wiederum bis zu zwei Jahre dauern.

Die Familie des Opfers ist zufrieden

Einiges deutet jedoch darauf hin, dass es vermutlich gar nicht erst dazu kommt. Bereits kurz nach der Verkündung des Strafmaßes verdichteten sich gestern die Hinweise auf eine Annahme des Urteils durch alle Parteien. So erklärten die Eltern des von Pistorius getöteten Models, mit dem verhängten Strafmaß leben zu könnten und froh darüber zu sein, dass der Fall nun endlich vorüber sei. Noch im letzten Monat hatten sie nach der Verurteilung des Sportlers wegen fahrlässiger Tötung offen kritisiert, dass ihrer Tochter mit dem Schuldspruch keine Gerechtigkeit widerfahren sei. Die Haftstrafe selbst halten sie nun aber offenbar für angemessen. Es würde überraschen, wenn die Anklage gegen den Wunsch der Angehörigen des Opfers das Verfahren noch einmal verlängern würde. Aber auch in der Öffentlichkeit gibt es inzwischen klare Ermüdungserscheinungen, nachdem der ursprünglich auf drei Wochen angesetzte Prozess am Ende über sechs Monate dauerte.

Richterin Thokozile Masipa hatte am Vormittag zur Begründung der von ihr verhängten Haftstrafe angeführt, dass es in einer Gesellschaft keine Sonderjustiz für die Reichen und Berühmten geben dürfe – und ein von der Verteidigung als Strafe für ausreichend befundener Hausarrest schon deshalb unangemessen sei. Auch kritisierte sie, dass während des Verfahrens fast nur die Verletzbarkeit des Athleten hervorgehoben wurde. Im Gegensatz dazu sei das Bild des starken, selbstbewussten Sportlers, der international große Erfolg feierte und bei der Olympiade in London vor zwei Jahren als Krönung seiner Karriere sogar gegen nicht behinderte Sprinter antrat, weitgehend ausgeblendet worden.

Pistorius war von Maspia bereits vor einem Monat vom Mordvorwurf freigesprochen, und statt dessen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin für schuldig befunden worden. Eine Tötungsabsicht konnte die Richterin nicht ausmachen. Dies hatte in weiten Teilen der südafrikanischen Öffentlichkeit für Empörung gesorgt. Viele hatten hier eine weit höhere Strafe erwartet.

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