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Panzerknacker-Prozess: Haftstrafen für Angeklagte gefordert

Im so genannten Panzerknacker-Prozess um gesprengte Bankautomaten in Norddeutschland hat die Staatsanwaltschaft für zwei angeklagte Bandenmitglieder Haftstrafen gefordert.

Lübeck - Der mutmaßliche Kopf der Gruppe und ein Mittäter hätten sich in vier Fällen des schweren Bandendiebstahls schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Christian Braunwarth vor dem Landgericht Lübeck. Für den 44 Jahre alten mutmaßlichen Chef der Bande forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von sechs Jahren, für seinen mutmaßlichen Mittäter eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten. Für einen weiteren Mitangeklagten empfahl der Staatsanwalt wegen eines gemeinschaftlich begangenen Einbruchs ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.

Die Gruppe hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Ende vergangen Jahres an mehreren Orten Mecklenburg-Vorpommerns versucht, in einem Fall mit einem hochexplosiven Gasgemisch Bankautomaten in die Luft zusprengen. Bei diesem Versuch wurden sie auf frischer Tat ertappt. Ursprünglich waren die Männer auch wegen der Sprengung beziehungsweise versuchten Sprengung von Geldautomaten im südlichen Schleswig-Holstein und nördlichen Niedersachsen angeklagt. Dies hatte die Anklage wegen mangelnder Beweise jedoch im Prozessverlauf fallengelassen.

Einer der beiden Hauptangeklagten hatte seine Tatbeteiligung im Prozessverlauf eingeräumt. Sein Anwalt forderte am Mittwoch eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Verteidiger eines wegen gemeinschaftlichen Einbruchs mitangeklagten Tatverdächtigen plädierte auf Freispruch. Der Prozess sollte am Nachmittag mit dem Plädoyer der Verteidigung des Hauptangeklagten fortgesetzt werden. Noch heute wird ein Urteil erwartet. (tso/ddp)

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