zum Hauptinhalt

Panorama: Pharma-Konzern muss Hepatitis-C-Patientin Schadensersatz zahlen

Die Frau erhielt ein verseuchtes Blutpräparat - Das Urteil hat Folgen für Tausende - Bislang mehr als 750 TodesopferDie Frankfurter Hoechst AG muss einer mit Hepatitis-C infizierten Frau Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Die 31-Jährige hatte ein verseuchtes Mittel bekommen.

Die Frau erhielt ein verseuchtes Blutpräparat - Das Urteil hat Folgen für Tausende - Bislang mehr als 750 Todesopfer

Die Frankfurter Hoechst AG muss einer mit Hepatitis-C infizierten Frau Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Die 31-Jährige hatte ein verseuchtes Mittel bekommen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Freitag entschieden. Über die Höhe des Betrages soll später in einem gesonderten Verfahren entschieden werden. Die Frau hatte mindestens 200 000 Mark gefordert.

Nach dem Urteil (Az: 2/22 O 360/98) in dem Zivilverfahren steht fest, dass sich die Patientin 1984 im Alter von 15 Jahren mit Hepatitis-C angesteckt hat, weil sie ein infiziertes Blutgerinnungs-Präparat der damaligen Hoechst-Tochter Behring Werke AG (Marburg) bekommen hatte. Die Klägerin leidet an einer seltenen Blutgerinnungsstörung, die bei akuten Verletzungen eine Behandlung erfordert.

Die Beweislast für die Infektionsursache liege nicht bei der Patientin, sondern bei dem beklagten Unternehmen, stellte das Gericht fest. Das Unternehmen habe selbst eingeräumt, dass zum Zeitraum der Infektion im Jahr 1984 das Risiko von Hepatitis-Infektionen durch Blutgerinnungs-Präparate bekannt gewesen sei. Die Hoechst AG will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.

Die Entscheidung des Gerichts betrifft zumindest indirekt Tausende. Auf etwa 3000 Menschen schätzt die Deutsche Hämophiliegesellschaft (DHG, Hämophilie: Bluterkrankheit) allein die Zahl der Bundesbürger, die sich durch verseuchte Blutgerinnungspräparate mit Hepatitis-C infiziert haben. 1 368 Patienten steckten sich der Statistik zufolge auf diesem Weg in den 80er Jahren mit HIV an. Mehr als 750 von ihnen sind bereits tot. Im vorliegenden Fall war die Patientin damals durch das selbe Präparat auch mit dem Aids-Virus infiziert worden. Diese Infektion war aber nicht Gegenstand des Prozesses, weil sie dafür von der Behring Werke AG bereits 75 000 Mark erhalten hatte. Die HIV- Infektion konnte mit Medikamenten unter Kontrolle gebracht werden. Die medikamentöse Behandlung werde jedoch durch die zusätzliche Hepatitis-Infektion erheblich erschwert, heißt es im Urteil. Hepatitis-C beeinträchtige vor allem die Leberfunktion, die für den Erfolg medikamentöser Behandlungen entscheidend ist.

Die Hoechst AG hatte vor Gericht bestritten, dass die Hepatitis-Infektion eindeutig auf das verwendete Blutgerinnungspräparat zurück zu führen sei. Dies wies das Gericht zurück. Der Klägerin sei ein Medikament verabreicht worden, "das mit einem sehr hohen Risiko einer Hepatitis-Infektion behaftet war", heißt es in der Urteilsbegründung. Diese Feststellung reiche für den Nachweis der Kausalität aus.

An die HIV-Patienten hat die deutsche Pharmaindustrie der DHG zufolge bisher rund 250 Millionen Mark bezahlt. Die Regulierung der Ansprüche erfolgte in vielen Fällen ohne große Komplikationen, weil die Infektionsursache unstreitig war.

Bei Hepatitis-Patienten und bei Menschen, die mit einer HIV- und einer schweren Gelbsucht-Infektion leben müssen, sind unkomplizierte Einigungen dagegen weit seltener. Die Ursache der Hepatitis-C-Ansteckung ist zumindest nach Auffassung der Pharma-Industrie schwer nachzuweisen. So trugen Sachverständige im Prozess vor dem Frankfurter Landgericht vor, der Infektionsweg von Hepatitis-C lasse sich nicht einmal in der Hälfte der Fälle präzise nachweisen. Die Hoechst AG lehnt deshalb auch die Haftung für ein Blutgerinnungs- Präparat ihrer ehemaligen Tochterfirme Behring-Werke AG ab. Der Klägerin zufolge enthielt es neben HIV auch die Hepatitis-Erreger.

Die Hämophilen-Gesellschaft bewertet dies hingegen völlig anders: Zumindest von 1976 bis 1984 seien Blutgerinnungs-Präparate aus Spenderblut gewonnen worden, das oft aus den USA stammte und mit beiden Viren-Typen verseucht gewesen sei. Dieser Infektionsgefahr hätten die Firmen mit Kontrollen schon damals vorbeugen können.

Hepatitis-C ist eine heimtückische Leberinfektion. Weil das Virus durch Blut übertragen wird, gibt es relativ oft Doppelinfektionen von Aids und Hepatitis-C. Die Erkrankung verläuft vom Betroffenen meist völlig unbemerkt und wird oft nur zufällig entdeckt. Etwa 75 Prozent der Infizierten haben zunächst keine Symptome, die Krankheit wird aber dennoch bei mehr als der Hälfte der Infizierten chronisch. Erste Anzeichen sind erhöhte Leberwerte, Appetitlosigkeit, anhaltende Müdigkeit oder Bauchschmerzen. In einigen Fällen führt sie bis zur Leberzirrhose und sogar Leberkrebs. Die Zeit zwischen Infektion und einer Leberzirrhose kann bis zu 30 Jahren betragen.

Nach Expertenschätzungen sind weit mehr als die Hälfte aller Fixer mit Hepatitis-C infiziert. Auch unter Menschen in Deutschland, die vor Einführung der Tests auf Hepatitis-C (1991) Blut oder Blutprodukte erhalten haben, ist die Infektionsrate stark erhöht. In Deutschland sind je nach Schätzung 0,2 bis ein Prozent der Bevölkerung infiziert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false