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Im Brunner-Prozess hat die Staatsanwaltschaft eine zehnjährige Haftstrafe für den Angeklagten Markus S.(r.) gefordert.

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Plädoyer: Brunner-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer Haftstrafen von zehn und acht Jahren für die beiden Angeklagten im Brunner-Prozess gefordert. Die Verteidiger des älteren Angeklagten bestreiten einen Mord.

Die Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen für die Peiniger von Dominik Brunner. Sie plädierte am Dienstag vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts auf zehn Jahre Haft für den 19 Jahre alten Markus S. wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen sowie auf eine achtjährige Haftstrafe für den ein Jahr jüngeren Sebastian L. wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Bei beiden Angeklagten sei Jugendstrafrecht anzuwenden.

Die Verteidiger des älteren Angeklagten bestreiten hingegen einen Mord. Sie fordern eine Jugendstrafe von „deutlich weniger als sieben Jahren“ Haft für Markus S.. Die beiden Anwälte bewerten die Tat in zwei Phasen, zunächst als Körperverletzung mit Todesfolge und in der zweiten Phase als versuchten Totschlag. Erst als Brunner am Boden lag, sei eine bedingte Tötungsabsicht bei Markus S. anzunehmen gewesen. Den Ausschlag für die massiven Schläge habe aber der Erstschlag Brunners auf dem Bahnsteig der S- Bahn-Haltestelle München-Solln gegeben.

Der 50-jährige Geschäftsmann Brunner hatte sich Mitte 2009 in der Münchner S-Bahn schützend vor vier Schüler gestellt, die von den Angeklagten um 15 Euro erpresst werden sollten. “Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte“, erklärte die Staatsanwältin Verena Käbisch die niederen Beweggründe. Anlass und Tat stünden in einem krassen Missverhältnis. Daran ändere auch nichts, dass Brunner, wie sich im Laufe des Verfahrens zeigte, den ersten Schlag am Bahnhof Solln ausführte. Aus Sicht der Verteidigung hatte er damit eine Mitschuld an der Eskalation.

Bei der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft noch beiden Jugendlichen Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Im Laufe der Beweisaufnahme hatte sich jedoch gezeigt, dass S. der deutlich aggressivere der beiden Angreifer war. Laut Zeugenaussagen hatte L. seinen Freund gegen Ende des Übergriffs sogar von weiteren Tritten abgehalten. „Nach Angaben aller war S. der Aggressivere “, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Bei beiden Angeklagten sei das Motiv zu dem Gewaltausbruch gewesen, dass sie „wütend darüber waren, dass sich einer einmischt. Sie wollten zeigen, dass sie sich von niemandem einschüchtern lassen“. Beide seien klar verantwortlich für den Tod Brunners.

“Dominik Brunner würde ohne die Angriffe der Angeklagten noch leben“, sagte die Staatsanwältin. Er sei mindestens 15 Mal geschlagen und auch noch traktiert worden, als er schon wehrlos am Boden gelegen habe. Mindestens 22 Spuren von Gewalt seien gefunden worden, darunter auch ein Schuhabdruck an der Schläfe des 50-Jährigen. Brunner, der posthum das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam, starb zwei Stunden nach der Tat an Herzversagen. Er hatte, wie erst im Verfahren deutlich wurde, ein krankhaft vergrößertes Herz. Die extreme Belastung hatte ein Kammerflimmern ausgelöst.

Die Anwältin der Eltern von Brunner betonte in ihrem Plädoyer als Nebenklagevertreterin, welches Leid die Angeklagten bei ihren Mandanten ausgelöst hätten. „Beide Angeklagten ziehen eine Spur der psychischen Verwüstung hinter sich her“, sagte Annette von Stetten. Die Mutter Brunners habe nach der Tat einen Zusammenbruch erlitten und sei seither ein Pflegefall. Oskar Brunner leide an einer schweren Depression. Die Nebenklagevertreterin hatte sich den Strafmaßforderungen der Staatsanwältin angeschlossen.

Die beiden Angeklagten verfolgten die Plädoyers aufmerksam, aber ohne jede Regung. Von Stetten hatte S. unter anderem auch sein Desinteresse an der Verhandlung vorgeworfen - er habe im Gerichtssaal Raptexte geschrieben und gemalt. Sein Geständnis sei „nicht ernst zu nehmen“. Das Geständnis von L. dagegen sei „von echter Reue getragen gewesen“. Laut Zeugen setzt dieser sich auch in Briefen an Freunde und Verwandte stark mit seinen Taten auseinander.

Die Urteile sollen planmäßig am 6. September verkündet werden. (ddp/dpa)

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