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Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Bodenfelde: Mutmaßlicher Doppelmörder soll 15 Jahre in Haft

Die Staatsanwalt fordert eine lange Haftstrafe und anschließende Sicherheitsverwahrung für den mutmaßlichen Doppelmörder Jan O. "Kannibalistische und vampiristische Neigungen" werden dem Angeklagten vorgeworfen.

Geht es nach der Anklagebehörde, wird der mutmaßliche Doppelmörder Jan O. für sehr lange Zeit weggesperrt. Im Prozess vor dem Göttinger Landgericht forderte Staatsanwalt Jens Müller gestern eine 15-jährige Haftstrafe, die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik und anschließende Sicherheitsverwahrung für den Beschuldigten. O. hatte gestanden, im niedersächsischen Bodenfelde zwei Teenager grausam getötet und ihre Leichen geschändet zu haben. Die Leichen der 14-jährigen Nina und des ein Jahr jüngeren Tobias waren im November in einem Wäldchen entdeckt worden. Jan O. habe die Morde zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes begangen und dabei kannibalistische und vampiristische Neigungen gezeigt, sagte Müller. Die Staatsanwaltschaft fordere nur deshalb keine lebenslängliche Haftstrafe, weil der Angeklagte unter einer „schweren Persönlichkeitsstörung“ leide. Wegen erheblicher Rückfallgefahr seien aber die Unterbringung in der Psychiatrie und die Sicherungsverwahrung erforderlich.

O. könnte somit erst wieder freikommen, wenn Gutachter feststellen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Dafür gebe es aber eine „extrem ungünstige Prognose“, sagte Müller. Ein Sachverständiger habe bei Jan O. ein „Hochrisikopotenzial festgestellt“. Der Angeklagte gilt zudem als drogen- und alkoholabhängig.

Die Anwälte der Eltern von Nina und Tobias, die in dem Prozess als Nebenkläger auftreten, plädierten gestern ebenfalls. Rechtsanwalt Steffen Hörning verlangte eine lebenslange Gefängnisstrafe und schloss sich der Forderung nach Sicherungsverwahrung an. Hörning sagte dem Tagesspiegel, die Familie von Tobias werde den Verlust ihres Kindes auf absehbare Zeit nicht bewältigen können. Jegliche Lebensfreude sei durch die Tat „ausgelöscht“ worden. Bei den Mahlzeiten bleibe der Platz des Sohnes immer leer.

In einem in der Untersuchungshaft niedergeschriebenen und im Prozess weitgehend bestätigten Geständnis hatte Jan O. geschildert, wie er am 15. November 2010 Nina und fünf Tage später Tobias tötete. Bei der ersten Tat, bei der er sexuelle Motive einräumte, will er das Blut des sterbenden Mädchens getrunken und ihr kleine Fleischstücke aus dem Hals gebissen haben. Dem Staatsanwalt zufolge hat O. auch die zweite Tat aus sexuellen Motiven begangen. Er habe Tobias, den er kurz darauf zufällig in der Nähe des Tatortes traf, zunächst ebenfalls für ein Mädchen gehalten. Als er erkannt habe, dass Tobias ein Junge sei, habe er sich daran erinnert, dass ihn „nicht Geschlechtsverkehr, sondern die Tötung eines Menschen sexuell erregten“. Dieser Darstellung hat der Angeklagte später widersprochen.

Die Jugendlichen galten nach ihrem Verschwinden zunächst als vermisst. Das Mädchen war von zu Hause ausgerissen und nicht wieder aufgetaucht. Der Junge hatte einen Freund zum Bahnhof gebracht und war von dort nicht nach Hause zurückgekehrt. Am 22. November nahmen Fahnder Jan O. auf dem Bodenfelder Bahnhof fest. In den Wochen vor den Verbrechen hatte er mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen. O. war 2007 wegen einer Einbruchsserie zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Am heutigen Dienstag will die Verteidigung plädieren, das Urteil soll am 27. Juni gesprochen werden.

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