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Bilder einer Überwachungskamera zeigen den Einsatz.

© youtube/ Tsp

Polizeigewalt in Bremen: Geschlagen, gefilmt, verschwunden

Die Polizei ist in Erklärungsnot: Nach einem brutalen Einsatz in Bremen kam ein Beweisvideo abhanden. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Nach dem mutmaßlichen Polizeiübergriff auf einen Diskotheken-Gast ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft nicht mehr nur wegen Körperverletzung im Amt, sondern versucht auch aufzuklären, ob die Polizisten einen belastenden Videomitschnitt womöglich verschwinden lassen wollten. Mehrere Beamte hatten einen laut Polizei „aggressiv aufgefallenen“ 28-Jährigen überwältigt und den bereits am Boden Liegenden teilweise geschlagen und getreten, wie ein Überwachungsvideo des Lokals zeigt.

Staatsanwältin Claudia Kück bestätigte am Donnerstag auf Anfrage des Tagesspiegels, dass nach dem Vorfall die am Einsatz beteiligten Beamten von der Disko den Mitschnitt anforderten – angeblich als Beweismittel, denn der Mann soll eine Garderobenfrau geschlagen haben (was er bestreitet) und dann gegen die einschreitenden Polizisten Widerstand geleistet haben. Solche Aufnahmen anzufordern, sei ein „völlig normaler Vorgang“, sagte Kück. Die Disko-Betreiber wollen das Video daraufhin zur Polizei gebracht haben. Die Beamten dagegen gaben an, es nicht erhalten zu haben. Nun lässt die Staatsanwaltschaft durch Ermittler des Innensenators klären, welche Aussage stimmt. Sollte die Polizei das Video tatsächlich erhalten haben, müsse geprüft werden, unter welchen Umständen es verschwunden sei.

Bisher sei es eine „reine Denktheorie“, dass Beamte das Video absichtlich aus dem Verkehr gezogen hätten, meinte Staatsanwältin Kück. Tage nach dem Vorfall beschlagnahmte laut Kück eine andere Polizeidienststelle mit richterlichem Beschluss die komplette Videoüberwachungsanlage der Disko. Dies habe aber nichts mit dem nächtlichen Einsatz zu tun gehabt, sondern sei die Folge einer Strafanzeige eines Disko-Mitarbeiters gewesen. Nach seinen Angaben habe die Anlage nicht nur Bilder, sondern auch Töne aufgezeichnet, und das könne strafbar sein.

Allerdings habe der Beschäftigte bisher nicht den erforderlichen Strafantrag gestellt. Deshalb habe die Polizei nicht nach Strafrecht, sondern polizeirechtlich zur Gefahrenabwehr die Anlage beschlagnahmt. Es gebe „überhaupt keine Hinweise“, dass dadurch „irgendetwas vertuscht werden sollte“, meinte Kück.

Offenbar gab es eine Kopie des Videos, die Journalisten zugespielt wurde. Durch deren Nachfragen erfuhr auch die Polizeipressestelle von den Vorwürfen. Sie sorgte dann dafür, dass ein Verfahren gegen die Beamten eingeleitet wurde.

Die Staatsanwaltschaft führt auch Ermittlungen wegen eines Vorfalls vom Mai. Damals hatte eine Zivilstreife nach einem Gaststätteneinbruch einen Passanten als Täter verdächtigt. Als der 54-jährige Brasilianer sich einer Kontrolle widersetzt habe, so die Polizei damals, sei es zu Auseinandersetzungen gekommen. Dabei habe sich der Mann Gesichtsverletzungen zugezogen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Sein Anwalt sagte damals der „taz“, der Zivilbeamte habe den Mann „mit Faustschlägen niedergemacht“ und sein Jochbein gebrochen.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft auch ihre Ermittlungen wegen eines Vorfalls von 2011 wieder aufgenommen. Ein von Radio Bremen kürzlich veröffentlichtes Privatvideo zeigt, wie am Rande von Krawallen ein Passant von Polizisten angegriffen und ins Gesicht geschlagen wurde. Er sei mit schweren Verletzungen für elf Tage krankgeschrieben worden, berichtete der Sender. Zunächst sollte das Verfahren eingestellt werden, weil der Geschädigte keine Angaben gemacht habe. Inzwischen scheint sich das geändert zu haben.

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