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Polizeigewerkschaft: Maut-Daten für Fahndung nutzen

Die Gewerkschaft der Polizei hat sich dafür ausgesprochen, Maut-Daten bei der Fahndung nach Schwerverbrechern zu verwenden. Hintergrund der Debatte ist ein tödlicher Zwischenfall auf einem Autobahn-Parkplatz.

Berlin - Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg unterstützte damit in seiner Stellungnahme den Vorschlag des neuen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU) als «sinnvolle Maßnahme zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität». Die FDP kritisierte den Vorstoß als Aktionismus: «Die neue Regierung ist noch keine Woche im Amt, schon wird der erste Versuch unternommen, den Datenschutz auszuhebeln.» Dies lasse Schlimmes befürchten, sagte die Datenschutzexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz.

Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl sprach sich hingegen für eine schnelle Gesetzesänderung aus. Die Daten dürften selbstverständlich nur auf richterliche Anordnung und nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen wie Mord und Terrorismus herangezogen werden. Auch Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) äußerte sich in diesem Sinn.

Von Seiten der schwarz-roten Bundesregierung hieß es am Montag, man wolle den Einsatz von Daten aus der Maut-Erfassung zu Fahndungszwecken prüfen. Es gehe darum zu sehen, ob der Datenschutz derartigen Ermittlungen im Wege stehe, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Die Frage sei, inwieweit bei schweren Straftaten Daten für Fahndungen genutzt werden können. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte der «Netzeitung», über den Einsatz von Maut-Daten für Fahndungszwecke gebe es in der großen Koalition noch keine Verständigung. In der Koalitionsvereinbarung gebe es lediglich einen Passus, wonach geprüft werden soll, ob es «im Hinblick auf Schwerstverbrechen beim Datenschutz Vorschriften gibt, die der Verbrechensaufklärung entgegenstehen».

Anlass für die Debatte ist ein Fall aus Baden-Württemberg, wo ein Lkw-Fahrer einen Parkwächter überfahren, tödlich verletzt hatte und dann über die Autobahn entkommen war.

Nach Ansicht Freibergs wäre es aus polizeilicher Sicht geradezu fahrlässig, auf die Prüfung solcher Datenerhebungssysteme für die polizeiliche Fahndung zu verzichten. Datenschutzrechtliche Bedenken sollten durch die hohen rechtlichen Hürden eines solchen Daten- Zugriff ausgeräumt sein. Zugleich warnte Freiberg aber die politisch Verantwortlichen, sich nicht von der Faszination moderner, technischer Möglichkeiten blenden zu lassen. Bei der Polizei werde immer noch Personal abgebaut. Deren Arbeit könnten Maschinen und Software-Systeme nicht übernehmen. (tso/dpa)

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