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Popqueen Madonna: Adoption mit Hindernissen

Menschenrechtsgruppen in Malawi haben rechtliche Schritte gegen eine Sondergenehmigung für US-Popdiva Madonna zur Adoption eines kleinen malawischen Jungen angekündigt.

Blantyre - Das Human Rights Consultative Committee, eine Dachorganisation von 67 Gruppen, habe sich bei einem Treffen in Blantyre darauf geeinigt, gegen die gerichtliche Genehmigung vorzugehen, sagte der Vorsitzende Justin Dzodzi.

Die Organisation werde am Montag Klage beim Verfassungsgericht in Lilongwe einreichen. "Wir werden verfassungsrechtliche Bedenken geltend machen, denn nach unserem Gesetz darf jemand, der nicht in Malawi lebt, kein in Malawi lebendes Kind adoptieren", sagte Dzodzi. Nach malawischem Recht müssen Adoptionswillige mindestens anderthalb Jahre in dem Land gelebt haben. Sie werden vor einer Genehmigung von Sozialarbeitern überprüft.

Die 48-jährige US-Sängerin hatte dagegen am Donnerstag die hoch richterliche Erlaubnis erhalten, nach einem Kurzbesuch in dem südostafrikanischen Staat den 13 Monate alten David Banda für zunächst 18 Monate aufzunehmen. Sie hatte den Jungen bei einer Tour durch mehrere Waisenhäuser kennengelernt. David soll erst zu einem späteren Zeitpunkt an die zweifache Mutter übergeben werden.

Zunächst müssen die Behörden noch Visafragen klären. Auch für die endgültige Adoptionsgenehmigung muss Madonna noch einmal nach Malawi zurückkehren. Davids Vater hatte den Jungen nach dem Tod seiner Frau und der Erkrankung des Kindes ins Waisenhaus gebracht. Er sagte der britischen Zeitung "Mail on Sunday", durch die Adoption könne sein Sohn eine Ausbildung erhalten und in Gesundheit aufwachsen. (tso/AFP)

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