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© dpa

Prozess: Der Prinz geht in die zweite Runde

Ernst August von Hannover steht wieder vor Gericht. Er soll einen Diskobesitzer verprügelt haben.

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wenn er auch die Wahrheit spricht, heißt es. Wer einmal schlägt, dem geht es nicht unbedingt anders. Seit gestern muss sich Ernst August Prinz von Hannover, 55 Jahre alt, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, königlicher Prinz von Großbritannien und Irland und Urenkel des letzten deutschen Kaisers, vor der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim verantworten. Ernst August steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht – freiwillig und nicht das erste Mal. Der Prinz wurde auch schon wegen einer Regenschirmattacke auf einen Kameramann und eines Fußtritts nach einer Fotografin angezeigt.

Diesmal geht es um einen Prozess wegen einer Attacke vor neun Jahren auf einen Diskobesitzer in Kenia. Der Adelige war dafür im November 2004 vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilt worden. Im November 2008 setze er ein Wiederaufnahmeverfahren durch. Prinz Ernst August ist zum ersten Mal selbst bei einem Gerichtsprozess gegen ihn anwesend, schweigend und fein lächelnd. Unerwartet klein und schmal ist er.

Sein Gegner: Josef Brunlehner, 61 Jahre alt, deutscher Hotelier in Kenia, aufgewachsen auf einem Bauernhof in Niederbayern. Die Frage ist, wer gelogen hat. Der Prinz oder sein Opfer, das behauptet, in Kenia krankenhausreif geschlagen worden zu sein?

Zu der folgenschweren Begegnung zwischen Ernst August und Brunlehner kam es am 14. Januar 2000 auf der Insel Lamu. Die Stranddisko auf dem direkt gegenüber liegenden Manda Island nervt mit Laserstrahler und lauter Musik Inselbewohner wie Touristen. Ganz besonders nervt sie den Prinzen, dessen Villa regelmäßig vom Laser getroffen wird. Brunlehner soll in dieser Nacht mit dem Boot nach Lamu gekommen sein, um mit kenianischen Beamten den Lärm zu messen. Als der Prinz bemerkte, wer sich der Strandtreppe näherte, soll er von einer Hotelterrasse aus auf ihn zugestürmt sein. „Ich habe mich ihm als Prinz von Hannover vorgestellt und ihm mit den Worten ,One for the music and one for the light’ („eine für die Musik, eine für das Licht“) links und rechts jeweils eine symbolische Ohrfeige gegeben, woraufhin Herr Brunlehner nach hinter umfiel und zunächst auf dem Rücken lag.“ So heißt es in der Erklärung, die Hans Wolfgang Euler, Frankfurter Anwalt des Prinzen, vor Gericht verliest. Brunlehner habe sich wieder aufgerappelt und sei zurück zum Boot gelaufen.

„Dass es für mein Handeln keine juristische Grundlage gab, ist natürlich klar“, lässt Ernst August verlesen. „Ich glaubte aber, im Interesse der Bewohner von Shela zu handeln.“ Euler liest, der Prinz zappelt unruhig mit den Beinen.

Brunlehner hingegen behauptet, vom Prinzen mit einem Schlagring und mit Hilfe von mindestens zehn Einheimischen krankenhausreif geschlagen worden zu sein. „Groteske Erfindungen und Lügengeschichten“, sagt der Prinz über seinen Anwalt.

In der Erklärung des Prinzen wimmelt es von Gerüchten über den Hotelier. Er sei „wahrscheinlich als Steuerflüchtling aus Deutschland nach Kenia gekommen“, an „zweifelhaften Immobiliengeschäften“ beteiligt. Es gebe Gerede auf der Insel, in der Diskothek gehe es auch „um Drogenhandel und Prostitution“.

Brunlehner selbst hält an seiner Version fest. „Ich glaube nicht, dass man die Wahrheit einfach umdrehen kann. “ Ernst August Prinz von Hannover „hat sich benommen wie ein Tier“.

Seit gestern „fangen wir wieder da an, wo das Landgericht Hannover angefangen hatte“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter. Ein Gericht darf eine Wiederaufnahme auf Antrag der Verteidigung nur beschließen, wenn mit einem milderen Urteil zu rechnen ist. Der Prinz hat also gute Chance, nur noch wegen einfacher Körperverletzung verurteilt zu werden.

Heute geht der Prozess weiter. Heute gehört Josef Brunlehner die Bühne im großen Schwurgerichtssaal. Der Prinz muss nicht mehr erscheinen.

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