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Prozess: Freispruch für zwielichtigen Kaufmann

Obwohl ein 55-jähriger Kaufmann aus Fuldabrück bei Kassel zehntausende Telefonkunden mit Lockanrufen zum Anwählen einer teuren 0137er-Nummer verführt hat, geht er straffrei aus. Seinen fünfstelligen Gewinn darf er behalten.

Kassel - Das Kasseler Amtsgericht stellte das Verfahren gegen den Mann ohne Auflagen zu Lasten der Staatskasse ein. Es sei fraglich, ob die Geschäfte des Angeklagten als Betrug gewertet werden könnten, erklärte der Vorsitzende des Schöffengerichts.

Im April und Mai 2003 hatte der Mann per Computer mehrere hunderttausend Mobiltelefon- und Festnetznummern in ganz Deutschland anwählen lassen. Die Verbindungen sollen dabei stets nach dem ersten Klingeln wieder abgebrochen worden sein, um die Angerufenen zu einem Rückruf bei der auf dem Display angezeigten Nummer mit der Vorwahl 0137 zu bewegen - für mindestens 84 Cent pro Telefonat. Knapp 140.000 Anrufer sollen dem Angeklagten so einen Gewinn von mehr als 80.000 Euro beschert haben. Weitere 30.000 Euro habe die Firma kassiert, über die die so genannte Mehrwertrufnummer frei geschaltet worden war, sagte der Staatsanwalt.

Nach Überzeugung des Gerichts ist das jedoch "noch nicht unbedingt Betrug". Schließlich seien die Anrufer nicht getäuscht worden: Sie hätten sehen können, dass sie eine kostenträchtige 0137er-Nummer wählen. Auch das Fehlen eines "Kommunikationswillens" seitens des Angeklagten könne man nicht ohne Weiteres annehmen. Den Anrufern sei eine Bandansage vorgespielt worden, die sie zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgefordert habe. Zwar hätte der Angeklagte betrügerisch gehandelt, wenn es die beworbene Lotterie gar nicht gegeben haben sollte. Das aber sei heute nicht mehr nachzuweisen. (tso/ddp)

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