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Prozess: Geschwister ziehen gegen Inzest-Paragraf vor Gericht

Die Geschwister aus dem sächsischen Zwenkau, die miteinander vier Kinder gezeugt haben, ziehen gegen den Inzest-Paragraf des Strafgesetzbuches vor das Bundesverfassungsgericht.

Leipzig - Das Geschwisterpaar werde Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, bestätigte Anwalt Joachim Frömling einen Bericht der "Dresdner Neuesten Nachrichten". Der Paragraf 173 sei ein "historisches Relikt" und sei eine Verletzung der Grundrechte, argumentierte Frömling.

Sein 30 Jahre alter Mandant war im November 2005 vom Amtsgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Seine inzwischen 22 Jahre alte Schwester war nach dem Jugendstrafrecht schuldig gesprochen und für ein Jahr einem Betreuer unterstellt worden. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte dieses Urteil Ende Januar. Damit ist es rechtskräftig und dem Bruder droht erneut die Vollstreckung der Haft.

Derzeit ist der 30-Jährige nach Angaben seines Verteidigers auf freiem Fuß. Der Mann war bereits zwei Mal wegen der verbotenen Beziehung verurteilt worden. Das Paar ignorierte jedoch eine frühere Bewährungsstrafe, so dass er ins Gefängnis musste. Für die 22-Jährige ist es aus Altersgründen die erste Verurteilung. Beischlaf unter Verwandten ist erst ab 18 Jahren strafbar.

Geschwister lernten sich erst 2000 kennen

Die Geschwister sind nicht zusammen aufgewachsen. Sie hatten sich erst im Jahr 2000 kennen gelernt, als der Mann nach seinen leiblichen Eltern forschte. Er war bei Adoptiveltern aufgewachsen. Als die Beziehung der Geschwister begann, war die Frau 16 Jahre alt. Das Paar hat vier Kinder im Alter von 22 Monaten bis fünf Jahren.

Die Verteidiger stellten von Anfang an die Strafbarkeit des Beischlafs unter Verwandten in Frage und strebten eine Prüfung des Falles durch das höchste deutsche Gericht an. Weder das Amtsgericht Leipzig noch das Oberlandesgericht Dresden sahen aber Gründe für eine Vorlage in Karlsruhe. Nun geht das Paar den Weg selbst mit einer Verfassungsbeschwerde. Die Frist dafür läuft nach Angaben der Anwälte Ende März aus. Parallel bemüht sich Frömling darum, für seinen Mandanten einen Aufschub für die Vollstreckung der Haftstrafe zu erreichen. (tso/dpa)

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