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Prozess: HIV-Infizierter streitet Vergewaltigungsvorwürfe ab

Wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs trotz seiner HIV-Infektion wurde er bereits zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun muss sich der Discjockey erneut vor Gericht verantworten - unter anderem wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen.

Zum Auftakt eines Missbrauchs- und Vergewaltigungsprozesses vor dem Würzburger Landgericht hat ein mit dem Aids-Erreger infizierter Mann am Dienstag die wesentlichen Anklagevorwürfe abgestritten. Dem 41-jährigen Discjockey wird unter anderem zur Last gelegt, im August 2004 eine damals 13-jährige Schülerin zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung gab der Angeklagte an, das Alter des Mädchens nicht gekannt zu haben. "Ich bin davon ausgegangen, dass sie kein Kind mehr war", betonte der Angeklagte. Zwar sei es einmal zum ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Schülerin gekommen, diese sei aber damit einverstanden gewesen und habe sich nicht gewehrt.

Bereits im Januar 2007 war der Musiker zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er mit mindestens sechs Frauen trotz seiner Infektion mit dem HI-Virus ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte. Zwei der Frauen wurden dabei mit dem Aids-Erreger infiziert. Drei weitere Opfer des Afrikaners meldeten sich während des ersten Prozesses, darunter auch die heute 18-Jährige, die der Mann laut Anklage vor fünf Jahren vergewaltigt hat. (sba/ddp)

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