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Oskar Pistorius vor Gericht in Pretoria in Südafrika im September 2014. Der Sprintstar wurde wegen fahrlässiger Tötung seiner Frau verurteilt. Die Anklage legte Berufung ein. Nun wird der Prozess neu aufgerollt.

© AFP

Prozess in Südafrika: Verfahren gegen Oscar Pistorius wird neu aufgerollt

Die Verurteilung gegen Oscar Pistorius wird im November überprüft. Die Anklage hatte Berufung gegen das Urteil der fahrlässiger Tötung eingelegt. Sie will eine Verurteilung wegen Mordes erzwingen. Noch vorher könnte Pistorius aus dem Gefängnis kommen.

Oscar Pistorius muss erneut bangen: Das Strafverfahren gegen den südafrikanischen Sprintstar wird im November neu aufgerollt, seine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung überprüft. Ein Vertreter des obersten Gerichts Südafrikas bestätigte am Montag in Johannesburg den Zeitraum, ein genaues Datum für den Verfahrensbeginn nannte er zunächst nicht. Bereits Ende August könnte Pistorius unter Aufsicht aus der Haft entlassen werden.

Der an den Unterschenkeln amputierte Sportler war im vergangenen Herbst wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage legte Berufung ein und will eine Verurteilung wegen Mordes erzwingen. Dies würde mindestens 15 Jahre Haft bedeuten. Ein letzter Blockade-Versuch der Verteidigung gegen ein Berufungsverfahren war im März vor Gericht gescheitert. Das Verfahren gegen Pistorius wird nicht in der Hauptsache neu geführt, erörtert werden im Kern Fragen der Rechtsauslegung. Verfahrensform ist die Schriftform. Es finden deshalb auch keine neuen Zeugenvernehmungen statt.

Die Entscheidung des Gerichts, Pistorius wegen Totschlags und nicht wegen Mordes zu verurteilen, hatte bei vielen Juristen, in den Medien und in der südafrikanischen Bevölkerung Unverständnis ausgelöst. Die Anklage hatte die Entscheidung von Richterin Thokozile Masipa als "schockierend leicht" kritisiert.

Der Ausnahmesportler, der neben den Paralympics auch an den regulären Olympischen Spielen teilnahm, hatte Steenkamp in der Nacht zum Valentinstag 2013 in seinem Haus durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte er bewusst nach einem Streit mit der 29-Jährigen. Pistorius dagegen beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben. Er feuerte vier Schüsse ab.

Noch vor dem Beginn des Berufungsverfahrens könnte Pistorius bereits am 21. August aus der Haft entlassen werden, wie ein Sprecher der Strafvollzugsbehörden am Montag erklärte. Dies bedeute normalerweise Hausarrest mit einer Stunde Freizeit. Später könnten die Bedingungen weiter gelockert werden. Der Sprintstar sitzt seit dem vergangenen Oktober in einem Gefängnis in Pretoria. Wegen seiner Behinderung ist er auf der Krankenstation der Haftanstalt untergebracht. (AFP)

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