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Prozess: Kein Schadensersatz für streng riechenden Fluggast

Im Fall eines streng riechenden Fluggasts muss die Fluggesellschaft British Airways vorerst keinen Schadenersatz zahlen. Der Mann wurde von einem Flug ausgeschlossen, nachdem sich mehrere Passagiere über "extremen Körpergeruch" beschwerten.

Düsseldorf - Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage eines Rechtsanwalts aus Rheinberg gegen die Fluggesellschaft zurück. Da es sich dabei um ein so genanntes Versäumnisurteil handelt, hat der Anwalt allerdings noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Er hatte den Prozess in Düsseldorf verpasst, weil er nach eigenen Angaben auf der Autobahn im Stau steckte.

Der Mann war gegen British Airways vor Gericht gezogen, weil die Airline ihn von einem Flug von Hawaii nach Düsseldorf ausgeschlossen hatte. Mehrere Passagiere hatten sich angeblich über den "extremen Körpergeruch" des Mannes beschwert, der offenbar erheblich nach Schweiß roch. Daraufhin wurde er von den Stewardessen gebeten, die Maschine wieder zu verlassen. Weil er mit einer späteren Maschine fliegen musste und deshalb eine Übernachtung nötig wurde, macht er nun die Kosten und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden in Höhe von 2200 Euro geltend.

Die Anwältin der Fluggesellschaft sagte am Rande des Verfahrens, es sei eine erhebliche Belästigung, zehn Stunden neben einem extrem riechenden Passagier zu sitzen. Das Unternehmen weist in seinen "allgemeinen Geschäftsbedingungen" auch auf das Recht hin, Fluggäste mit extremem Körpergeruch vom Flug ausschließen zu können. Wann es im Falle eines Einspruchs zu einem neuen Verhandlungstermin kommt, ist noch unklar. (tso/ddp)

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