zum Hauptinhalt

Prozess: Krankenschwester bringt Patienten in Lebensgefahr

Um selbst als Heldin dazustehen soll eine Krankenschwester in Baden-Württemberg ihren Patienten ein gefährliches Medikament verabreicht haben. Dabei nahm sie deren beinahen Erstickungstod in Kauf, nur um sie retten zu können. Die Frau bestreitet die Tat.

Eine Krankenschwester in Tuttlingen soll sieben Patienten ein gefährliches Medikament verabreicht haben, um sich selbst anschließend als Retterin aufspielen zu können. Zu Beginn des Prozesses bestritt ein Verteidiger der Frau am Montag vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) aber den Vorwurf des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. "Unsere Mandantin ist unschuldig", sagte der Anwalt. Die 45-jährige Frau selbst werde sich nicht zu den Tatvorwürfen äußern.

Die Angeklagte soll zwischen Januar und April 2005 in sieben Fällen im Krankenhaus Tuttlingen eigenmächtig ein medizinisch nicht angezeigtes Medikament verabreicht haben. Das Mittel namens Succinyl führt zu einer vorübergehenden Lähmung der Muskulatur. In allen Fällen konnten die Patienten rechtzeitig gerettet werden - und zwar bis auf einen Fall durch die Angeklagte selbst.

Fachliche Überlegenheit und "Coolness"

Der Staatsanwalt sagte, die seit 1991 in der Klinik beschäftigte Krankenschwester habe dort ein sehr hohes Ansehen genossen. Zugleich sei die Frau "dominant" gewesen und habe gern im Vordergrund gestanden. In Krisensituationen habe sie ihre fachliche Überlegenheit und "Coolness" besonders gut demonstrieren können. Deshalb habe sie sich entschlossen, solche Situationen selbst herbeizuführen.

Das Medikament Succinyl wirkt bereits nach einer Minute, nach drei bis vier Minuten endet die Wirkung bereits wieder. In diesem Zeitraum allerdings seien die betroffenen Patienten in unmittelbare Erstickungsgefahr geraten. Das habe die Angeklagte bewusst in Kauf genommen, um mit der "Rettung" der Patienten im Mittelpunkt zu stehen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Fall des versuchten Mordes und sechs Fällen der gefährlichen Körperverletzung aus. (ut/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false