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Lady Bitch Ray

© dpa

Prozess mit Radio Bremen: Rapperin Lady Bitch Ray unterliegt

Skandal-Rapperin Lady Bitch Ray ist vor dem Landesarbeitsgericht Bremen im Rechtsstreit mit ihrem früheren Arbeitgeber Radio Bremen gescheitert. Aufgeben kommt aber nicht in Frage. Die 27-Jährige geht in Revision.

Das Gericht urteilte in dem Berufungsverfahren am Donnerstag, dass die Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit von Lady Bitch Ray durch den Sender rechtens war. Die Journalistin mit bürgerlichem Namen Reyhan Sahin habe während ihrer freien Tätigkeit nicht die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt, um den Status einer arbeitnehmerähnlichen Person zu erlangen, heißt es in der Begründung. Wäre der Umfang ihrer freien Tätigkeit höher gewesen, hätte sie unter bestimmten Voraussetzungen arbeitnehmerähnliche Sozialleistungen und einen gewissen Bestandsschutz genossen.

Lady Bitch Ray hatte behauptet, dass sie keine Aufträge mehr von Radio Bremen bekommen habe, nachdem sie einen ihrer deutschen Rapsongs im Internet veröffentlichte. Darin ging es um eine fiktive Sexorgie. Radio Bremen habe sie aufgefordert, den Song wegen seiner pornografischen Inhalte aus dem Netz zu nehmen. Als sie sich weigerte, habe sie seit Mai 2006 keine Aufträge mehr erhalten. Daraufhin verklagte sie den Sender. Sie berief sich auf ihre künstlerische Freiheit. Das Gericht betonte, dass es bei dem Urteil nicht auf den Inhalt veröffentlichter Songs der Klägerin ankam.

Die 27-Jährige kündigte an, in Revision zu gehen. Die Rapperin ist wegen ihrer sexualisierten Themen und ihrer vulgären Sprache umstritten. Zuletzt sorgte sie mit einem Auftritt in der Fernsehsendung "Schmidt & Pocher" für Schlagzeilen. MDR und BR verzichteten auf die sonst übliche Wiederholung der Sendung. (kj/ddp)

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