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Prozess: Pilot steht nach Notlandung auf Autobahn vor Gericht

Es hätte eine Katastrophe werden können: Flugzeug landet während dem Feierabendverkehr auf der Autobahn. Jetzt steht der Pilot vor Gericht.

Von Amir El-Ghussein

Der Streit über eine Notlandung auf einer Autobahn wird am Freitag in Essen erneut verhandelt. Der Pilot setzte unsanft auf der Motorhaube eines Autos auf, dann rauschten ein LKW und ein zwei Autos in die zweimotorige Maschine. Grund für die Notlandung war Benzinmangel.

Der Pilot wurde in der ersten Verhandlung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er habe die Spritmenge nicht korrekt kontrolliert, urteilte das Gericht. Das Amtsgericht Essen verhängte im Juli 2007 neben der Bewährungsstrafe eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro. Das Urteil lautete auf fahrlässige Gefährdung des Luftverkehrs und fahrlässige Körperverletzung.

Wie das Unglück geschah

Am 24. November 2006 muss der Pilot mit zwei Frauen an Bord auf der A52 bei Essen-Kettwig landen, weil ihm das Benzin ausgeht. Das Flugzeug streift einen Ampelmast sowie ein Brückengeländer, crasht in einen Audi A3 und wird dabei vollständig zerstört. Der Audi verkeilt sich in das Wrack. Die beiden Frauen, die mit in der Maschine sitzen, werden schwer, der Pilot leicht verletzt. Der Fahrer des PKW wird ebenfalls nur leicht verletzt.

Nach dem ersten Aufschlag rasen noch ein weiterer PKW und ein Laster in die Unglücksstelle. Die beiden Fahrzeuge prallen gegen den Rumpf und in eine Tragfläche des Flugzeuges. Die zwei Pkw-Insassen werden leicht verletzt. Der Lkw-Fahrer kann vor dem Eintreffen der Rettungskräfte am Flugzeug einen entstehenden Brand löschen. Die Autobahn ist nach dem Unfall komplett gesperrt. Das Flugzeugwrack muss mit einem Spezialkran angehoben und auf einen Transporter verladen werden. 81 Feuerwehrleute sind an dem Einsatz beteiligt.

Zu wenig Sprit an Bord

Bei der Berechnung der Treibstoffmenge hatte sich der Pilot auf die Benzin-Eintragungen im Bordbuch der Maschine verlassen und entsprechend zugetankt. Nach Ansicht des Gerichts war dies in höchstem Maße fahrlässig. Der Pilot habe sich nicht ausschließlich auf die Angaben der vorherigen Piloten verlassen dürfen. Ein Sachverständiger erklärte, dass eine zusätzliche Sichtkontrolle am Tank zwingend erforderlich gewesen wäre.

In unmittelbarer Nähe des Unglücksorts befindet sich der Regionalflughafen Essen-Mülheim. Nur drei Kilometer vom Airport entfernt ereignet sich der Unfall. Die Straße war aufgrund des Feierabendverkehrs stark befahrenen. Am Freitag steht ein Pilot erneut vor Gericht, weil er im November 2006 auf der Autobahn A52 notgelandet ist. Er kam unsanft auf der Motorhaube eines Autos auf, dann rauschten ein LKW und ein zwei Autos in die zweimotorige Maschine. Grund für die Notlandung war Benzinmangel.

(Von Amir El-Ghussein)

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