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Prozess: Todessturz aus Bungee-Kugel

Eineinhalb Jahre nach dem Todessturz einer 14- Jährigen aus einer Bungee-Kugel während einer Kirmes hat der Prozess gegen fünf Verantwortliche begonnen. Das Mädchen war unangeschnallt in die Luft katapultiert worden.

Trier - Dem Betreiber-Ehepaar des Fahrgeschäfts und drei seiner Angestellten wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Laut Anklage war die «Bungee-Kugel» auf der Kirmes in Daun (Rheinland-Pfalz) 65 Meter in die Höhe katapultiert worden, obwohl die Schülerin und ihre 16 Jahre alte Freundin nicht angeschnallt waren.

Während sich die Ältere am Gestänge fest klammern konnte, fiel die Jüngere in die Tiefe und erlitt tödliche Verletzungen. Die 16-Jährige kam mit einem Schock und Prellungen davon. Nach dem Verlust ihrer besten Freundin leidet sie heute noch unter Depressionen, Ess- und Schlafstörungen.

Die drei Schaustellergehilfen, die an dem Tag des tödlichen Unfalls am 10. August 2004 an der so genannten Slingshot-Anlage für den Betrieb zuständig waren, können sich nach eigener Aussage nicht genau erklären, wie es zu dem Unglück kommen konnte. Sie hätten mit den Mädchen gescherzt und sie mit Wasser in der Kugel bespritzt - dabei aber wohl vergessen, ihnen die Gurte anzulegen und die Haltebügel herunterzuklappen, sagten sie vor Gericht aus.

Als der 25-jährige Angeklagte aus Hof dann den 30 Sekunden dauernden Spannvorgang der Drahtseile einleitete und auf den Auslöser drückte, ging alles rasend schnell: «Ich habe nur noch gesehen, wie die Kugel in 65 Meter Höhe schoss und das Mädchen rausgeflogen ist», sagte er unter Tränen. Er wisse nicht, warum er sich vorher nicht vergewissert habe, ob die Schülerinnen gesichert waren. Er habe auch nicht das Schreien seines Kollegen gehört.

Die drei Männer hätten nie am Bungee-Katapult arbeiten dürfen. Keiner von ihnen hatte die vorgeschriebene Schulung der Herstellerfirma besucht. Auch am Seminar der Berufsgenossenschaft hatten weder der 25-Jährige noch seine 33 und 25 Jahre alten Kollegen aus Hamburg und aus Polen teilgenommen.

Auch deshalb wirft die Staatsanwaltschaft dem 56 Jahre alten Betreiber der Anlage und seiner 52-jährigen Frau Mitschuld durch Unterlassen vor. Die beiden machten zum Zeitpunkt des Unglücks Pause im Wohnwagen. Im Gerichtssaal zeigten sie sich fassungslos: «Es ist für uns alle unverständlich, dass so etwas passieren konnte», sagte die Frau, die vor allem an der Kasse der Anlage saß.

Heftige Kritik an den «laschen» Sicherheitsvorkehrungen übte der Vater des getöteten Mädchens. «Es ist ein Unding, dass so eine Anlage betrieben werden darf von Leuten, die nicht geschult und nicht kontrolliert werden», sagte der Geschäftsführer einer Maschinenbaufirma. Der Tod seiner Tochter hätte mit einem einfachen Relais zum Preis von weniger als 50 Euro verhindert werden können: Diese Vorrichtung erlaubt den Start der Kugel erst nach Schließen der Gurte. (Von Birgit Reichert, dpa)

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