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Der Autobahnschütze vor Gericht. Die Anklage fordert zwölf Jahre Haft.

© dpa

Prozess um Autobahn-Schützen: Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Haft

Die Anklage im Prozess um den Autobahn-Schützen fordert zwölf Jahre Haft. Die Verteidigung bestreitet versuchten Mord. Der Angeklagte hatte Angst und Schrecken verbreitet. Das Urteil soll am 30. Oktober fallen.

Dem mit einer bundesweit einmaligen Fahndungsaktion gefassten mutmaßlichen Autobahnschützen Michael Harry K. droht eine lange Haftstrafe. Im Prozess gegen den Fernfahrer forderte die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht Würzburg unter anderem wegen vierfachen versuchten Mordes zwölf Jahre Gefängnis. Die Verteidigung plädierte auf sechs Jahre Haft. Sie kritisierte die Fahndung nach K. mit einer elektronischen Autobahnüberwachung zudem als rechtswidrig.
Das Urteil soll am 30. Oktober fallen. K. war im Juni 2013 nach einer bis dahin beispiellosen Großfahndung durch das Bundeskriminalamt (BKA) festgenommen worden. Er soll spätestens ab 2009 aus dem Führerhaus seines Lkw mindestens 700 Mal auf andere Lastwagen geschossen haben. Zumeist traf er die Ladung, in einzelnen Fällen jedoch auch Fahrerkabinen. Im schwersten Fall traf eine Kugel im Jahr 2009 eine mit ihrem Auto fahrende Geschäftsfrau im Hals und verletzte diese lebensgefährlich.
Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen sagte, K. sei durch die Verhandlung eindeutig als der Autobahnschütze identifiziert. Er hielt dem Fernfahrer vor, dass es in mehreren Fällen um Zentimeter, im Fall der Geschäftsfrau sogar nur um Millimeter um das Leben der Opfer gegangen sei. Die Vielzahl der Schüsse lasse die Taten "geradezu als Roulette mit dem Leben anderer erscheinen". Motiv für die Taten sei Frust des Fernfahrers gewesen, der die Situation auf den Autobahnen als "Krieg" empfunden habe und sich außerdem für eigene negative Erlebnisse rächen wollte.

Das Verfahren war stark verschlankt worden

Die Prozessbeteiligten hatten das im August begonnene Verfahren deutlich verschlankt. Von den angenommenen mehr als 700 Schüssen waren lediglich 171 angeklagt worden, die Staatsanwaltschaft nahm in ihr Plädoyer nur noch 112 Fälle auf. Am letzten Tag der Beweisaufnahme ließ das Gericht einen Fall des versuchten Mordes fallen, da dieser Tatvorwurf nur mit einer komplizierten weiteren Beweisaufnahme zu beweisen sei. Der Staatsanwalt sagte, es bleibe nur "die Spitze des Eisbergs", für das Strafmaß spiele dies aber keine Rolle.
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft stuften die drei Verteidiger die Schüsse in den vier schwersten Fällen nicht als versuchten Mord ein und verlangten einen Freispruch von diesem Tatvorwurf. Es handle sich um fahrlässige Körperverletzung, sagte Verteidiger Franz-Josef Krichel. "Um zu einem Tötungsdelikt zu kommen, bedarf es eines Tatentschlusses", sagte Krichel. Dieser fehle aber, die Schüsse hätten ausschließlich der Ladung gegolten.
Die Verteidiger erklärten zudem, eigentlich müsse ihr Mandant freigesprochen werden. Dies begründeten sie damit, dass in seinem Fall ein Beweisverwertungsgebot greifen müsse. Die bei der Fahndung vorgenommene elektronische Überwachung an sieben Autobahnteilstücken, bei der Millionen von Kennzeichen erfasst und ausgewertet wurden, sei rechtswidrig. Es sei ein "Massenscreening allererster Güte" gewesen, sagte Krichel. Ohne dieses "illegale Vorgehen" hätten die Ermittler ihren Mandanten nie gefunden und hätte dieser im Anschluss mit seinem umfassenden Geständnis nicht selbst die Taten aufgeklärt.
Die Verteidiger hatten bereits im Prozess ein Beweisverwertungsverbot gefordert, waren damit aber gescheitert. (AFP)

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