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Prozess um Bootsunglück: Tourenführer wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

Eineinhalb Jahre nach dem Tod eines zwölfjährigen Jungen bei einem Bootsunfall im Harz ist ein Kinderbetreuer zu 1100 Euro Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann ist durch die Schuld, mit der er seit dem Unfall leben müsse, genug bestraft, so die Richterin.

In einer Sache waren sich am Dienstag alle Beteiligten des Prozesses um einen Bootsunfall auf der Bode im Sommer 2007 einig: Eine gerechte Strafe, die Abschreckung und Wiedergutmachung zugleich ist, wird es nicht geben. Denn das Leid der Angehörigen des bei dem Unfall tödlich verunglückten Robert und des heute schwer behinderten Pascal ist durch die Höhe des Strafmaßes nicht zu mildern. Auch der wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagte Tourenführer sei durch die Schuld, mit der er seit dem Unfall der Kinder leben müsse, genug bestraft, sagte die Richterin am Amtsgericht Quedlinburg, Antje Schlüter, in der Urteilsbegründung.

Prozess hatte moralischen Charakter

Die Geldstrafe von 1100 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sei deshalb mehr als "Warnung" zu sehen. Der Prozess habe mehr moralischen Charakter als einen rechtlichen, sagte die Richterin. Die Summe von 400 Euro, die der Angeklagte außerdem einmalig zahlen müsse, solle in mehr Sicherheit für Kinder auf Flüssen investiert werden.

Die schicksalhafte Kanufahrt vor eineinhalb Jahren sollte eigentlich ein Highlight der zu Ende gehenden Sommerferien der Kinder werden. Mit insgesamt sieben Booten starteten die Kinder und ihre drei Betreuer am späten Vormittag des 20. August 2007 auf der Bode bei Thale. Ihr Ziel war die Friedensbrücke in Quedlinburg. Doch dort sollten sie nie ankommen.

Wasserhöhe und Strömung führten immer wieder dazu, dass einzelne Boote kenterten. Die an der Tour teilnehmenden Mädchen brachen das Abenteuer daraufhin nach einem Zwischenstopp ab, die Jungen setzten die Fahrt trotz starker Strömungsgeschwindigkeit unter Aufsicht des Angeklagten und einem weiteren Betreuer fort.

Kinder kenterten im Kajak

An einem Wehr der Bode nahe Weddersleben (Landkreis Harz) kenterte der Kajak mit zwei Kindern und einem Jugendlichen. Robert und ein damals Elfjähriger wurden geborgen und wiederbelebt. Der Zwölfjährige starb kurz darauf im Krankenhaus, der damals elfjährige Junge liegt im Koma. Der Jugendliche überlebte das Unglück unbeschadet. Er versuchte noch, Pascal zu retten und wiederzubeleben.

Zu stark war der Sog am Wehr, wie auch eine Rekonstruktion des Unglücks ergab. Selbst erfahrene und kräftige Wassersportler konnten sich nur mit Hilfe ihrer Boote retten.

Über seinen Anwalt hatte der 37-Jährige am Dienstag vor Gericht erklären lassen, dass die Anklageschrift zutreffe. Wie es darin hieß, soll er als Tourenführer für den Unfall verantwortlich gewesen sein. Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten zu einem sogenannten Rechtsgespräch zurückgezogen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten dann auch auf eine Geldstrafe. Die Nebenklage, die die Eltern des tödlich verunglückten Robert und des behinderten Pascal vertrat, wollte jedoch kein Strafmaß nennen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen weitere Personen.

Sarah Lena Grahn[ddp]

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