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Prozess um Kindstötung: Mutter erstickt Baby - Bewährungsstrafe

Nach dem Tod eines neugeborenen Babys hat das Düsseldorfer Landgericht die 37-jährige Mutter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Richter attestierte ihr verminderte Schuldfähigkeit.

Die Schwurgerichtskammer befand in Düsseldorf die Angeklagte wegen Totschlags in einem minderschweren Fall für schuldig. Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte.

Die gelernte Bürokauffrau hatte nach eigenen Angaben im September 2003 das Kind im Keller ihres Hauses ohne fremde Hilfe durch eine Sturzgeburt zur Welt gebracht und es anschließend mit einem Jutebeutel erstickt. "Ein natürlicher Tod des Babys scheidet laut Gutachten aus", sagte der Richter. Die Angeklagte habe die Schwangerschaft um jeden Preis geheim halten wollen, deshalb habe sie das Kind vorsätzlich getötet.

Bewährungsstrafe trotz vorsätzlicher Tötung

Trotzdem beließ es der Richter bei einer Bewährungsstrafe. Seiner Ansicht nach hat die Frau bei der Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Die Geburt ohne fremde Hilfe habe eine absolute Ausnahmesituation dargestellt, ihre Steuerungsfähigkeit sei stark eingeschränkt gewesen. Sie hätte die Schwangerschaft vor ihrem Mann und ihren beiden Kinder verheimlicht, weil die Familie finanzielle Probleme hatte und ihr Mann arbeitslos war. Nach eigenen Angaben war die 37-Jährige davon ausgegangen, dass der Ehemann kein weiteres Kind wollte. "Die Angeklagte bereut die Tat zutiefst", erklärte der Richter.

Der Fall war erst nach knapp vier Jahren vor Gericht verhandelt worden, weil die Ermittlungsbehörden der Frau die Tat erst nach umfangreichen Untersuchungen nachweisen konnten. Letztlich hatten Spezialisten der Universität München herausgefunden, dass das Kind durch Ersticken gestorben war. (mit ddp)

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