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Prozessauftakt: Sohn bestreitet Mord an seinen Eltern

Ein 32-jähriger Mann aus Sachsen soll seine Eltern wegen 840 Euro umgebracht haben. Beim Prozessauftakt weist der Angeklagte jede Schuld von sich. Seine Version: Der Vater habe die Mutter erschlagen.

Knapp zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod seiner Eltern im nordsächsischen Dölzig hat am Dienstag vor dem Landgericht Leipzig der Mordprozess gegen den Sohn begonnen. Der 32-Jährige bestritt zum Auftakt, die 58 Jahre alte Mutter und den 78-jährigen Vater mit einer Hantel erschlagen zu haben. Die Anklage wirft ihm vor, im Februar 2007 seine arglose Mutter ermordet zu haben, um an deren Geldkarte zu kommen. Er habe 840 Euro zur Begleichung eines Strafbefehls gebraucht, weil er sonst eine Haftstrafe hätte antreten müssen, hieß es. Um diese brutale Tat zu vertuschen, habe er danach seinen Vater erschlagen.

Im Gerichtssaal äußerte sich der blasse Mann selbst nicht. Der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf verlas ein seitenlanges Schreiben, in dem der Angeklagte in der Untersuchungshaft haarklein seine Version des Geschehens geschildert hatte. "Ich habe meiner Mutter nichts angetan. Mein Vater hat meine Mutter erschlagen", zitierte Jagenlauf daraus. Seine Eltern hätten gestritten, weil ihm die Mutter freiwillig die Geldkarte gegeben hatte. Seinen Vater habe er danach im Elternhaus angetroffen und in maßloser Wut in den Rücken getreten. "Ich wollte ihm wehtun." Danach habe er ihn verletzt, aber lebend zurückgelassen.

Ein Leben auf Kosten der Mutter

Er fühle sich moralisch schuldig am Tod der Mutter, schrieb der Sohn. Jahrelang habe ihm vor allem die Mutter immer wieder viel Geld zugesteckt, monatlich "1000 bis 1500 Euro". Damit finanzierte der Studienabbrecher und Gelegenheitsjobber ein Familienleben mit Auto, aber auch mit Alkohol- und Medikamentenmissbrauch. Seiner Verlobten und seinem Vater machte der Vater einer kleinen Tochter indes vor, eine Lehre als Rechtsanwaltsgehilfe angetreten zu haben.

“Durch mein Verhalten habe ich meine Eltern entzweit“, bekannte der 32-Jährige. Wie viel Aufrichtigkeit und Wahrheit sonst in seiner Erklärung zum Tod seiner Eltern steckt, wird nun die 1. Strafkammer des Landgerichts klären müssen. (sgo/dpa)

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