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Im Juli 2012 erschoss James Holmes während der Premiere des Kinofilms "Batman" in Aurora in den USA 12 Menschen. Die Staatsanwaltschaft will im anstehenden Prozess die Todesstrafe erreichen.

© AFP

Prozessbeginn in den USA: Rätselraten um Geisteszustand des Kino-Amokläufers von Aurora

In einem Vorort von Denver wollten sie die Premiere des „Batman“-Films „The Dark Knight Rises“ sehen. Am Ende starben zwölf Menschen in dem Kino durch die Schüsse eines Amokläufers. Nun soll der Prozess gegen den Mann beginnen.

Es klingt wie die Szene aus einem Horror-Film: Ein schwarz gekleideter Killer zückt in einem Kinosaal seine Waffen und feuert auf die Zuschauer. Im Juli 2012 wurde dieses düstere Szenario in Aurora im US-Bundesstaat Colorado Realität. Damals waren zahlreiche Menschen ins Kino gekommen, um den neuesten „Batman“-Film zu sehen. Am Ende waren 12 von ihnen tot und 58 weitere verletzt.

Nun soll am Dienstag (20.1.) vor dem Bezirksgericht von Arapahoe County in Centennial, einem Vorort von Denver, der Prozess gegen den Täter James Eagan Holmes beginnen. Holmes plädierte wegen Unzurechnungsfähigkeit bereits auf nicht schuldig. Die 166 Punkte umfassende Anklageschrift legt ihm Mord, versuchten Mord, sowie die Verwendung von Sprengstoffen und Waffen zur Last. Im Falle einer Verurteilung droht dem 27-Jährigen die Todesstrafe.

Einige Kinobesucher glaubten zunächst an einen Werbegag

Mit einer Gasmaske und Schutzweste bekleidet hatte der schwer bewaffnete Täter zunächst Rauchbomben geworfen und Tränengas versprüht. Einige Kinobesucher glaubten zunächst an einen Werbegag, bis er das Feuer eröffnete. Zehn Menschen starben noch im Kino, unter ihnen auch ein sechsjähriges Mädchen, dessen Mutter einen Schuss in den Nacken erhielt. Zwei weitere Opfer starben im Krankenhaus.

Es sei kaum zu erwarten, dass sich die Verhandlung vor Juni um inhaltliche Fragen drehen werde, kündigte Gerichtssprecher Jon Sarche an. Denn zunächst steht die Auswahl der Geschworenen auf der Tagesordnung - und die könnte Monate dauern. Die entscheidende Frage bei der Verhandlung dürfte sein, ob Holmes zur Tatzeit zurechnungsfähig war oder nicht. Die Staatsanwaltschaft wird hervorheben, dass Holmes seine Tat monatelang plante, sich ein Arsenal an Waffen sowie tausende Schuss Munition zulegte und seine Wohnung mit mehreren Sprengfallen versah, die ganz offensichtlich für die Ermittler gedacht waren.

Wie der "Joker" im Film

Die Holmes-Anwälte hatten von Anfang an geltend gemacht, dass ihr Mandant schwer gestört sei. Den Amoklauf habe dieser während einer besonders psychotischen Phase begangen. Medienberichten zufolge hatte sich der Täter der Polizei mit dem Hinweis ergeben, er sei der Bösewicht und Batman-Gegenspieler „Joker“. Gerichtsdokumente belegen zudem, dass eine Psychiaterin die Behörden vor der Bluttat davon unterrichtet hatte, dass ihr Patient James Holmes sie bedroht habe und eine Gefahr für die Allgemeinheit sei.

Sollte sich die Verteidigung darauf festlegen, dass Holmes im Juli 2012 unzurechnungsfähig handelte, muss die Staatsanwaltschaft laut dem Gesetz in Colorado zweifelsfrei beweisen, dass der Angeklagte doch zurechnungsfähig war. Entscheiden die Geschworenen, dass Holmes aufgrund einer Unzurechnungsfähigkeit nicht schuldig ist, könnte er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

Im Falle eines Schuldspruchs wird bei einer separaten Anhörung darüber befunden, ob Holmes ins Gefängnis muss oder die Todesstrafe erhält. Seine Eltern, Arlene und Robert Holmes, hatten sich vergangenen Monat in der „Denver Post“ an die Öffentlichkeit gewandt und darum gebeten, ihren Sohn nicht zum Tode zu verurteilen. Diese Art der Bestrafung sei falsch, argumentieren sie, insbesondere wenn es sich beim Beschuldigten um einen psychisch Kranken handele. Das Beste sei es, ihren Sohn in eine psychiatrische Anstalt einzuweisen, wo er dann keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit sei, schrieben die Eltern: „Er ist kein Monster. Er ist ein Mensch, den eine schwere Geisteskrankheit ergriffen hat.“ (dpa)

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