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070621erfurt

© dpa

Prozessbeginn: Sohn an Heiligabend erdrosselt - Mutter vor Gericht

Die Tat sorgte an Heiligabend des vergangenen Jahres für Entsetzen: Eine 29-jährige Erfurterin soll ihren fünfjährigen Sohn erdrosselt haben. Jetzt steht die Frau vor Gericht.

Wegen der Tötung ihres fünf Jahre altes Sohnes muss sich eine 29 Jahre alte Frau seit heute vor dem Erfurter Landgericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, ihren Sohn an Heiligabend vergangenen Jahres in einer Plattenbauwohnung in Erfurt von hinten mit einem Halstuch erdrosselt zu haben. Zudem soll sie mehrere Minuten lang Mund und Nase des Kindes zugehalten haben. Nach dem Verlesen der Anklage wurde der Prozess auf den 9. Juli vertagt.

Die arbeitslose Verkäuferin hatte bei den Vernehmungen die Tat zwar eingeräumt, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord. Im Fall einer Verurteilung droht der Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich die Angeklagte mit ihrem Ehemann an Heiligabend zunächst gestritten. Nach der Auseinandersetzung verließ der 30 Jahre alte Mann die Wohnung und kehrte später zunächst mit seinen Eltern zurück. Dies brachte die 29-Jährige jedoch erneut auf, so dass der Ehemann und die Schwiegereltern die Wohnung am frühen Abend erneut verließen.

Konkretes Motiv weiter unklar

Als der Junge dort anschließend auf dem Schoß der Mutter saß und Fernsehen schaute, tötete die Angeklagte ihren Sohn. Auslöser für die Tat soll die psychische Belastung der Frau durch die familiäre Situation gewesen sein. Das konkrete Motiv sei weiterhin unklar, sagte Staatsanwältin Gabriele Decker.

Nach der Tat versuchte die Angeklagte, sich selbst das Leben zu nehmen, was jedoch misslang. Gegen Mitternacht informierte sie ihren Ehemann über die Tat, der wieder zur Wohnung kam. Dort fand er seinen toten Sohn vor.

Angeklagte will sich auch selbst vor Gericht äußern

Verteidiger Oskar Helmerich erklärte, dass er nicht von Mord ausgehe. Ein psychologisches Gutachten solle klären, ob auf Totschlag oder verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren sei. Die Angeklagte bereue die Tat "auf jeden Fall", sagte Helmerich. Sie sei "labil" und leide unter der Gesamtsituation. Die 29-Jährige befindet sich im Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt Leipzig. Auch für die nächsten Jahre sei eine ärztliche Unterstützung notwendig.

Der Verteidiger kündigte an, während des Prozesses eine Erklärung seiner Mandantin abgeben zu wollen. Auch die Angeklagte selbst wolle sich noch äußern. Unterdessen zog der Ehemann seine Nebenklage zurück. "Er steht zu seiner Frau", sagte Helmerich. Er besuche sie regelmäßig.

Jeanette Tandel[ddp]

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