zum Hauptinhalt

Panorama: Psychoterror: Wenn Verlassene sich rächen

Der Fall, über den das Oberlandesgericht Karlsruhe jüngst zu entscheiden hatte, ist leider nicht selten. Ein 52-jähriger arbeitsloser Diplomingenieur, der von seiner Freundin verlassen worden war, verfolgte die Frau über mehr als zwölf Monate hinweg.

Der Fall, über den das Oberlandesgericht Karlsruhe jüngst zu entscheiden hatte, ist leider nicht selten. Ein 52-jähriger arbeitsloser Diplomingenieur, der von seiner Freundin verlassen worden war, verfolgte die Frau über mehr als zwölf Monate hinweg. An manchen Tagen rief er bis zu sechzig Mal bei ihr zu Hause oder an ihrem Arbeitsplatz an und beschimpfte sie mit sexuellen Kraftausdrücken. In Herrentoiletten hängte er Zettel mit ihrer Telefonnummer aus und stellte sie als "männersuchend" dar. Folge waren obszöne Anrufe wildfremder Männer. Sogar vor Wohnungseinbrüchen mit einem Nachschlüssel und tätlichen Angriffen schreckte der Mann nicht zurück.

Die 40-Jährige musste sich wegen des ständigen Psychoterrors in ärztliche Behandlung begeben und leidet noch heute unter massiven Schlafproblemen, Magenbeschwerden und Konzentrationsschwierigkeiten. Der Ex-Freund wurde schließlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruchs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, nachdem sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung zu einer stationären psychotherapeutischen Behandlung verpflichtet hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte jetzt das Urteil, womit es rechtskräftig ist.

Ein Ergebnis, mit dem man allerdings keineswegs zufrieden sein kann. Denn dass es in diesem Fall überhaupt zu einem Strafverfahren kam, ist eher die Ausnahme als die Regel. Letztlich konnten Polizei und Gerichte nur deshalb wirksam eingreifen und Anklage erheben, weil sich der Mann mit den Wohnungseinbrüchen und seinem gefährlichen Angriff im Straßenverkehr strafbar gemacht hatte. Wäre es bei dem Telefonterror und dem Aushängen der Zettel geblieben, wäre ihm rechtlich wesentlich schwerer beizukommen gewesen, jedenfalls nach der noch geltenden Rechtslage. Denn, darauf weist auch das OLG Karlsruhe hin, es gibt hier in Deutschland eine Gesetzeslücke. Das "Stalking", wie im Amerikanischen das aufdringliche Nachstellen und die Verfolgungen durch abgewiesene Verehrer(innen) genannt wird, ist hier bislang nicht strafbar. Erst wenn beleidigt, gedroht oder Gewalt angewendet wird, greifen die einschlägigen Strafgesetze. Wer dagegen mit dutzendfachen nächtlichen Telefonanrufen oder ständigem Auflauern vor der Wohnungstür tyrannisiert wird, kann mit einer Strafanzeige wenig bewirken. Denn strafrechtlich gelten solche Nachstellungen nicht als Körperverletzung. Erreicht man auf zivilrechtlichem Weg ein Unterlassungsurteil, das dem "Stalker" Anrufe und den Aufenthalt vor dem Haus untersagt, ist für das Opfer meist nicht viel gewonnen. Denn hält sich der Täter nicht an die Auflage, droht ihm bislang allenfalls eine Geldstrafe - die häufig wegen Mittellosigkeit nicht bezahlt werden kann. Es besteht also durchaus Handlungsbedarf.

Zwar liegen in Deutschland keine Untersuchungen über das Ausmaß von "Stalking" vor, aber eine repräsentative Umfrage in den USA ergab, dass etwa acht Prozent der Frauen und zwei Prozent der Männer mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Nachstellungen werden. In Deutschland vermutet man eine ähnliche Häufigkeit. Meistens sind es verlassene oder abgewiesene Ehemänner und Freunde, die die Frauen verfolgen, weil sie sich mit der Trennung nicht abfinden können und sich nun an der Frau rächen wollen. Die Verfolgung dauert oft über Jahre an. In ihrer Not wechseln die Opfer nicht selten die Wohnung, den Arbeitsplatz, sogar den Wohnort. Schwere Angstzustände und Gesundheitsschäden machen medizinische und psychologische Behandlungen notwendig. Kriminologen haben schon vor Jahren den mangelnden rechtlichen Schutz vor "Stalking" in Deutschland kritisiert. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat im Dezember vergangenen Jahres ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Abhilfe schaffen soll. Unzumutbare Belästigungen im Wohnbereich, auch permanente telefonische Verfolgung gegen den erklärten Willen einer Person können danach durch eine Anordnung des Gerichts untersagt werden. Verstößt ein "Stalker" gegen diese Anordnung, macht er sich strafbar. Diese Strafandrohung, die von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe reicht, soll den Schutz der Opfer entscheidend erhöhen; denn staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wären nicht mehr erst dann möglich, wenn es zu massiven Übergriffen gekommen ist. Vielmehr genügt, dass der Belästiger seine Verfolgungsmaßnahmen nicht einstellt. Der Gesetzentwurf muss allerdings erst noch die parlamentarischen Hürden nehmen. Zunächst wird sich der Bundesrat in diesem Monat damit befassen, danach wird der Entwurf in den Bundestag gehen und anschließend in den Rechtsausschuss überwiesen. Im Berliner Justizministerium ist man optimistisch, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Damit wäre eine Gesetzeslücke endlich geschlossen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false