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Panorama: Quälender Prozess

Angeklagte im Saarbrücker Kinderschänder-Verfahren behaupten, die Kripobeamten hätte ihre Aussagen mit Gewalt erpresst / Urteil erst in Monaten?

Der 31. Verhandlungstag im Pascal-Prozess vor dem Saarbrücker Schwurgericht ist symptomatisch: Es sind kaum noch Zuschauer da, quälend lang ziehen sich die Aussagen der Kripobeamten hin. Der Prozess gegen neun Männer und vier Frauen tritt auf der Stelle. Bis zu einem Urteil kann es noch Monate dauern.

Richter Ulrich Chudoba geht das Vernehmungsprotokoll Wort für Wort durch. Im Zeugenstand: der Kripobeamte B., der Horst K. am 9. Dezember 2002 zu den Ereignissen in der „Tosa- Klause“ am 30. September 2001 vernahm. An jenem Tag verschwand der damals fünfjährige Pascal. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass zumindest einige der Angeklagten, allesamt Stammgäste einer Schmuddel-Kneipe am Stadtrand von Saarbrücken, am sexuellen Missbrauch Pascals im Hinterzimmer sowie an seiner Tötung und Beseitigung beteiligt waren. Andere Gäste hätten davon gewusst und dies billigend in Kauf genommen. Die Gelegenheitsprostituierte Andrea M., die Putzfrau Erika K. und der Gelegenheitsarbeiter Sigi D. hatten dies so oder so ähnlich ausgesagt. Doch an Details konnten oder wollten sie sich nicht erinnern. Stattdessen verwickelten sie sich in Widersprüche. Andere wie Horst K. hatten sich ähnlich geäußert, vor Gericht aber geschwiegen. Und einige üben heftige Kritik an der Polizei. Sie habe Aussagen mit Gewalt erpresst. Da sei geschlagen und gedroht worden. Eine Zeugin sagte, man habe ihr eine Plastiktüte ins Gesicht gedrückt.

Nun befragt Richter Chudoba jeden Polizisten ganz genau nach den Vernehmungen. Er hat sich bereits einen Befangenheitsantrag eingehandelt und ist vorsichtig geworden. Nach Aussagen über polizeiliche Gewalt hatte er spontan bemerkt, das könne er sich nicht vorstellen.

Horst K. tat zunächst so, als wisse er von nichts. Doch der erfahrene Kripobeamte B. lockte immer mehr Details aus dem „Tosa“-Stammgast heraus. Schließlich steht im Protokoll: Horst K. hat gesehen, wie der kleine B., ein Freund von Pascal, mit im Hinterzimmer war, wenn seine Mutter Andrea M. Kunden bediente. „Blasen kostete 50 Mark, Geschlechtsverkehr 100, beides zusammen 150.“ Darüber und über „einen guten Fick“ habe man sich dann am Tresen unterhalten. B. saß daneben, trank eine Limo. Er lebt heute in einer Pflegefamilie und soll auf Antrag einiger Verteidiger im Prozess aussagen.

Dann berichtete Horst K. über den Tag, als Pascal verschwand. Seine Schilderung: Andrea M. geht mit Pascal ins Hinterzimmer, Michael C. hinterher. K. hört ein lautes „Aua“. C. kommt nach 20 Minuten wieder raus, ihm folgt Jupp W., dann Martin R. K. hört lautes Schreien, „als wenn ein Schwein abgeschlachtet würde“. Die Musikbox wird lauter gestellt. Danach habe Michael C. den Jungen, in eine Decke gewickelt, aus der Kammer und in Christa W.s Auto gebracht.

Der Kripobeamte bestreitet, Gewalt angewendet zu haben. K.s Anwalt sieht das anders: Er spricht von „massiven Übergriffen, Beleidigungen und tätlichen Angriffen“. Und K. sei nicht informiert worden, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. Man habe ihn zwei Tage im Glauben gelassen, er solle nur als Zeuge aussagen.

Was, wenn diese Vorwürfe stimmen? Wenn die Polizei, unter öffentlichem Druck, nur schnell Schuldige präsentieren wollte? Dann müsste der Prozess mit Freisprüchen enden – mit unabsehbaren Folgen für das Ansehen der Ermittler. Staatsanwaltschaftssprecher Raimund Weyand sieht diese Gefahr nicht. Er verweist auf Ermittlungen gegen Polizeibeamte, die im Juni 2003 eingestellt wurden. Die Vorwürfe der Aussageerpressung und Körperverletzung im Amt hätten in keinem Fall belegt werden können.

Dennoch wird man als Beobachter das Gefühl nicht los, dass die Anklage mit heißer Nadel gestrickt ist. Christa W.s Anwalt bestärkt diese Gefühle. „Minderbegabte“, so nennt Walter Teusch einige Angeklagte mit Hinweis auf psychiatrische Gutachten, hätten unter Druck etwas ausgesagt, um heil aus einer für sie unübersichtlichen Situation herauszukommen. „Intelligente wie meine Mandantin haben das immer abgestritten.“

Teusch verweist auf das Urteil gegen Peter S. Der Hilfsarbeiter hatte gestanden, Pascal und B. sexuell missbraucht zu haben. Doch mit dem Mord an Pascal habe er nichts zu tun. Er erhielt sieben Jahre Haft und sitzt jetzt in der Forensik. Obwohl ein Unbeteiligter Pascal zum Zeitpunkt des angeblichen Missbrauchs auf einer Kirmes gesehen haben wollte. Und warum, so fragt der Anwalt, erkannte B. zwar viele Gäste aus dem Lokal wieder, nicht aber seinen Peiniger Peter S.? Alles nur eine Frage der Intelligenz?

Die Anwältin, die den kleinen B. vertritt, wirft den Verteidigern Konfliktstrategie auf dem Rücken des Jungen vor. Sie wollten die Polizisten diskreditieren, die Anklage verwässern und Fehler für eine Revision sammeln, sagt Claudia Willger- Lambert. Sie hofft offenbar, dass noch weitere Angeklagte aussagen. Doch danach sieht es nicht aus. Im Gegenteil: Zwei wurden bereits aus der U-Haft entlassen, da sie zum Tatzeitpunkt offensichtlich nicht in der „Tosa-Klause“ waren.

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