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Panorama: Raser müssen tiefer in die Tasche greifen - auch Fahrrad-Raudis werden stärker zur Kasse gebeten

Raser und Fahrrad-Raudis werden künftig stärker zur Kasse gebeten. Der Bundesrat billigte am Freitag in Bonn Änderungen des Bußgeldkatalogs, nach denen Pkw- und Motorradfahrer mit bis zu 850 Mark statt bisher 450 Mark bestraft werden können.

Raser und Fahrrad-Raudis werden künftig stärker zur Kasse gebeten. Der Bundesrat billigte am Freitag in Bonn Änderungen des Bußgeldkatalogs, nach denen Pkw- und Motorradfahrer mit bis zu 850 Mark statt bisher 450 Mark bestraft werden können. Am teuersten wird es für Fahrer von Gefahrgut-Lkw und Omnibussen mit Fahrgästen. Sie müssen bei Tempoverstößen künftig bis zu 950 Mark berappen. Auch die Fahrverbote und Einträge in die Verkehrssünderkartei werden zum Teil verschärft. Ferner werden Verwarnungsgelder für Autofahrer und vor allem für Radfahrer erhöht.

Die höheren Bußgelder für Autofahrer waren vom ADAC ausdrücklich begrüßt worden, da sie sich gegen extreme Ausnahmefälle richten. So müssen Pkw- und Motorradfahrer in geschlossenen Ortschaften mehr als 70 Kilometer pro Stunde über dem Tempolimit liegen, bevor sie auf den Höchstsatz ihrer Kategorie von 850 Mark kommen. Vorher waren es 450 Mark. Das Fahrverbot gilt in diesem Fall für drei Monate statt bisher für zwei Monate. Außerhalb geschlossener Ortschaften erhöht sich das Bußgeld von 400 auf 750 Mark und das Fahrverbot von einem auf drei Monate.

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 61 bis 70 Stundenkilometer innerorts überschreitet, zahlt künftig 600 Mark statt bisher 450 und außerhalb 550 Mark statt 400. Das Fahrverbot wird innerorts drei statt zwei Monate und außerhalb geschlossener Ortschaften für zwei statt einen Monat verhängt. Wer zwischen 51 und 60 Stundenkilometern schneller fährt als erlaubt, zahlt wie bisher 350 Mark innerorts und 300 Mark außerorts, das Fahrverbot wird innerorts auf zwei Monate erhöht. Für alle diese Verstöße kassieren die Raser unverändert vier Punkte in Flensburg.

Radweg in falscher Richtung: 60 Mark

In einer gesonderten Entscheidung billigte der Bundesrat auch eine Verwaltungsvorschrift für höhere Verwarnungsgelder. So müssen Radler künftig tief in die Tasche greifen, wenn sie in falscher Richtung auf dem Radweg fahren: Bis zu 60 Mark sind dann fällig, statt bisher 20 Mark. Mangelnde Rücksicht auf Fußgänger wird mit 20 Mark geahndet, bisher waren es zehn Mark. Wer einen Radweg nicht benutzt oder in entgegengesetzter Richtung in eine Einbahnstraße radelt, zahlt statt zehn nun 30 Mark, bei Behinderungen werden daraus 40 Mark, bei Gefährdung 50 und bei Sachbeschädigung sogar 60 Mark. Teurer wird das unerlaubte Benutzen der Bus-Spur für Autofahrer - sie zahlen bald 30, bei Behinderung 75 Mark, bisher waren es 20 bis 60 Mark. Das Linksabbiegen oder Wenden über eine durchgezogene Linie kostet 60 Mark, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 75 Mark.

Noch eine Strafe ist neu im Katalog: Wer einen Kindersitz auf einem airbaggeschützten Beifahrersitz gegen die Fahrtrichtung anbringt, zahlt 50 Mark. Wer den Beifahrerairbag nicht mit einem entsprechenden Warnaufkleber kennzeichnet, muss zehn Mark bezahlen.

Erstmals zur Kasse gebeten werden künftig Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen: Wer sein Auto oder Motorrad außerhalb der Saison auf einer öffentlichen Straße abstellt, zahlt 80 Mark und kassiert einen Punkt in Flensburg. Rabatt von fünf statt bisher sieben Punkten erhalten dagegen Fahrerflüchtige, die sich innerhalb von 24 Stunden doch noch melden. Mit dieser Maßnahme soll ein Anreiz für die Reue geschaffen werden, wie es in der Begründung für die Änderung heißt.

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