zum Hauptinhalt
Dieter Bohlen

© ddp

Raubüberfall: Bohlen streitet um die Beute

Waren es nun 30.000 oder, wie Dieter Bohlen behauptet, 60.000 Euro, die die Räuber des Pop-Barde bei einem Überfall im Dezember 2006 erbeutet haben? Der Prozess gegen die beiden Täter soll Ende August beginnen.

Einen Monat vor Eröffnung des Prozesses gegen die beiden Männer, die den Pop-Produzenten Dieter Bohlen im Dezember 2006 in seinem Haus überfallen haben sollen, gibt es widersprüchliche Angaben über die Höhe der Beute. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft Bochum den beiden 19-jährigen Angeklagten Tom F. und Osman Z. vor, bei dem Überfall 30.000 Euro erbeutet zu haben. Bohlen hat dem Blatt zufolge dagegen nach dem Überfall am 11. Dezember 2006 bei der Polizei ausgesagt, die Räuber hätten 60.000 Euro mitgenommen.

In der elfseitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum stehe, Bohlen habe den Räubern ein Bündel mit 500-Euro-Scheinen im Gesamtwert von 20.000 Euro und ein weiteres mit 100er-Scheinen im Wert von 10.000 Euro übergeben, schrieb die Zeitung. Unabhängig voneinander hätten die beiden Täter bei den Vernehmungen angegeben, die Beute habe 30.000 Euro betragen. Der Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft, Wolfgang Dörsch, sagte dem Blatt zufolge: "Nach jetzigem Ermittlungsstand besteht eine Differenz zwischen der von den Tätern angegebenen Höhe der Beute und der von Bohlen genannten Schadenssumme."

Bohlen sagte dagegen der Zeitung: "Es waren 60.000 Euro. Bei der Versicherung waren sowieso nur 10.000 Euro versichert. Warum sollte ich mehr angeben? Was diese Kriminellen sagen, interessiert mich nicht."

Der Prozess gegen Tom F. und Osman Z. soll dem Blatt zufolge am 30. August in Recklinghausen beginnen. Dieter Bohlen ist als Zeuge für den 3. September geladen. (mit ddp)

Zur Startseite