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Panorama: Recht auf Vierfachnamen?

Eltern eines sechsjährigen Jungen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe das Recht erstreiten, ihrem Kind einen Doppelnamen zu geben. Dass das geltende Gesetz von 1994 Doppelnamen für Kinder ausschließt, bezeichneten sie am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung als verfassungswidrigen Eingriff in das Elternrecht.

Eltern eines sechsjährigen Jungen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe das Recht erstreiten, ihrem Kind einen Doppelnamen zu geben. Dass das geltende Gesetz von 1994 Doppelnamen für Kinder ausschließt, bezeichneten sie am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung als verfassungswidrigen Eingriff in das Elternrecht. Das Urteil des Ersten Senats wird in drei Monaten erwartet.

Die Bundesregierung hat am Dienstag bei der Anhörung in Karlsruhe das geltende Recht verteidigt, wonach Doppelnamen für Kinder ausgeschlossen sind. Die Vertreterin des Bundesjustizministeriums, Rosemarie Adlerstein, gab zu bedenken, dass es andernfalls in der nächsten Generation zu Vierfachnamen kommen könne. Spätestens in der kommenden Generation müsse dann das Namensrecht eingeschränkt werden. Neben den Eltern beurteilte dagegen auch der Deutsche Juristinnenbund den Ausschluss von Doppelnamen als verfassungswidrig. Der Staat dürfe nicht das Elternrecht beschneiden, mit dem Doppelnamen die Abstammung zu beiden Teilen zu dokumentieren. So auch im Fall der Hamburger Familie. Denn das Ehepaar hat keinen gemeinsamen Familiennamen gewählt, Mutter und Vater haben ihren Geburtsnamen behalten. Dieses Recht der Eheleute auf Beibehaltung des eigenen Namens wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 möglich.

Karlsruhe erließ damals eine Übergangsregelung, die für Kinder die Möglichkeit eines Doppelnamens vorsah. Dem schloss sich das Parlament 1994 aber nicht an. Doppelnamen der Kinder könnten in der nächsten Generation zu vierfachen Namen führen, was ordnungspolitisch nicht hinnehmbar sei. Daher entschied sich der Gesetzgeber von vorn herein dazu, Doppelnamen für Kinder auszuschließen. Die Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes, Ute Sacksofsky, wies auf die indirekte Benachteiligung von Frauen hin. Viele Frauen verzichteten deshalb bei der Eheschließung auf ihren Geburtsnamen, weil das Kind keinen Doppelnamen führen dürfe und dann in aller Regel den Namen des Vaters bekomme.

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