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Reise: Fingerabdruck im Chip

Was beim neuen „E-Pass“ zu beachten ist

Seit knapp zwei Jahren gibt es den biometrischen Reisepass in Deutschland. Rund 4,3 Millionen der sogenannten E-Pässe mit einem digitalen Passfoto des Inhabers sind nach Angaben der Bundesdruckerei in Berlin bis jetzt ausgestellt worden. Vom 1. November an wird nun der E-Pass der zweiten Generation ausgegeben: In ihm werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.

Mit der neuen Technologie sollen Reisedokumente sicherer werden. Das Beantragen eines E-Passes ist im Vergleich zu einem Ausweis ohne biometrische Daten aber auch aufwendiger. „Durch die Technik der Biometrie werden Reisepässe besonders fälschungssicher“, sagt Matthias Gärtner vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn. „Denn das Aussehen kann sich über die Jahre verändern – der Fingerabdruck bleibt ein eindeutiges Erkennungsmerkmal.“ Außerdem werde der Reisepass mit den zusätzlichen Merkmalen besser vor dem Missbrauch durch Fremde geschützt: Ausweise könnten gestohlen werden – der Fingerabdruck aber bleibe mit der Person verbunden, erläutert Dieter Kempf vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in Berlin.

„Bei den neuen Reisepässen werden zwei Abdrücke gespeichert: die des rechten und des linken Zeigefingers“, sagt eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin. Allein wegen des Umstellungstermins müssen sich Bürger aber keinen neuen Ausweis besorgen. Denn sie betrifft nur diejenigen, deren Reisepass jetzt ausläuft und die deshalb einen neuen brauchen – alte Pässe bleiben weiter gültig. Übergangsweise werde es also alte und neue Pässe nebeneinander geben. In Gebrauch bleiben auch die seit November 2005 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto im Chip enthalten, aber noch keine Fingerabdrücke.

Wer noch keinen E-Pass hat – ob den der ersten oder der zweiten Generation –, muss sich bei der nächsten Antragstellung auf Neuerungen einstellen. So hat das Mehr an Sicherheit auch seinen Preis: Für den E-Pass müssen Bundesbürger im Vergleich zu seinem Vorgänger ohne biometrische Merkmale tiefer in die Tasche greifen. Das ist schon seit 2005 so: Der E-Pass kostet üblicherweise 59 Euro und ist zehn Jahre gültig. Bis zum Ende des 26. Lebensjahres zahlen Antragsteller 37,50 Euro und müssen ihn nach fünf Jahren erneuern. Wer dringend verreisen muss, bekommt gegen einen Aufschlag von 32 Euro eine „Express“-Version.

Bei rechtzeitiger Urlaubsplanung muss aber nicht die Schnelllösung genutzt werden. Denn länger als bislang werde die Auslieferung des Passes grundsätzlich nicht dauern, sagt Iris Köpke von der Bundesdruckerei in Berlin. Um die Sicherheit ihrer elektronisch gespeicherten Passdaten müssen sich Bürger dem BSI zufolge keine Sorgen machen. „Gegen ein unbemerktes Auslesen etwa des Fotos oder der Fingerabdrücke sind die Chips im Pass geschützt“, sagt Matthias Gärtner.

Wichtig für Antragsteller ist, dass beim Passfoto „Bitte lächeln!“ inzwischen nicht mehr gilt. Auch heißt es beim Fotografen nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal in die Kamera zu schauen. Mehr dazu im Internet: www.epass.de, www.bundesdruckerei.de Tobias Schormann

Tobias Schormann

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