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Fluggepaeck

© vario-images

Fluggepäck: Föhn unter Verdacht

In Frankfurt am Main endet eine Afrikareise – aufgrund eines Haartrockners.

Was haben Luftsicherheitsvorschriften und ein Reiseföhn miteinander zu tun? Sehr viel – jedenfalls wenn sie am Flughafen von Frankfurt am Main aufeinander treffen. Zwei Frauen mussten hier ihre Afrikareise abbrechen, weil ihr Föhn versehentlich Sprengstoffalarm ausgelöst hatte. Seit Wochen nun bemühen sie sich vergeblich darum, dass ihnen jemand den Schaden ersetzt: mehr als 4000 Euro. Das Alarmierende daran: Anderen Flugreisenden könnte es genauso ergehen.

Die 51-jährige Bremer Uni-Sekretärin Elke Clages und ihre betagte Mutter Lieselotte wollten mit einer Reisegruppe nach Namibia fliegen. Beim Umsteigen in Frankfurt am Main gerieten sie kurz vor Mitternacht in eine Stichprobenkontrolle: Der Föhn von Elke Clages wurde auf Sprengstoff untersucht. Und das Testgerät schlug an. Neuer Versuch: wieder Alarm. Nun setzte sich die Sicherheitsmaschinerie in Bewegung. Die Kontrollstelle wurde gesperrt, die „Entschärfergruppe“ der Bundespolizei rückte an. Erst sie bestätigte, dass der Föhn völlig harmlos war.

Eine Stunde hatte die Prozedur gedauert – und der Flieger nach Windhoek war weg. Er hatte ohnehin schon Verspätung und konnte nur wenige Minuten warten. Zu allem Überfluss waren ihre Koffer zunächst nicht aufzufinden, wie Elke Clages dem Tagesspiegel berichtet. Und so stiegen die Frauen mitten in der Nacht in einem Frankfurter Hotel ab und flogen erst am nächsten Tag zurück nach Bremen. Das war’s dann mit der Safari.

„Knapp 4000 Euro haben wir für die Reise bezahlt“, sagt die verhinderte Urlauberin. Mit den Kosten für das Hotel in Frankfurt und dem vorzeitigen Heimflug beziffert sie den Gesamtschaden auf mehr als 4300 Euro. Und niemand will für den Verlust aufkommen.

Die Bundespolizei entschuldigte sich zwar für die „entstandenen Unannehmlichkeiten“, will aber nur ihre Pflicht getan haben. Behördensprecher Armin Thiel erläutert das auf Anfrage des Tagesspiegels so: Die Bundespolizei müsse bestimmte Geräte grundsätzlich immer auf Sprengstoff untersuchen und andere zumindest stichprobenartig. Dabei komme es dann schon mal vor, dass das Testsystem Alarm schlage, weil die überprüften Geräte „in irgendeiner Weise mit Substanzen in Berührung gekommen sind, wie sie auch bei der Sprengstoffherstellung verwendet werden“ – warum auch immer. Da reichten schon feinste Partikel bestimmter Chemikalien, um Alarm auszulösen. Wie oft das passiert, kann Thiel nicht sagen.

Aber lassen sich denn die Spürgeräte nicht weniger sensibel einstellen? Im Prinzip schon; doch die Erfahrung zeige, dass sie so am sinnvollsten justiert seien, sagt der Polizeisprecher.

Wenn es also immer wieder mal irrtümlichen Bombenalarm gibt – warum durften dann die 51- und die 81-Jährige nicht einfach den Föhn für weitere Kontrollen im Flughafen lassen und nach der Personalienfeststellung ihre Reise antreten? „Da gibt es eindeutige Vorgaben“, sagt Thiel. „Die Personen müssen an Ort und Stelle bleiben.“ Der Sprecher räumt allerdings ein, dass die Sache „unglücklich gelaufen“ sei. Sein einziger Rat für andere Reisende, denen das Gleiche passieren könnte: vor Abflug so früh wie möglich zur Kontrolle kommen, damit bei etwaigem Bombenalarm genug Zeit bleibt.

Auch der Föhnhersteller Braun sieht sich nicht in der Pflicht. Dort kann man sich überhaupt nicht erklären, warum der fabrikneue Trockner Alarm auslöste. Immerhin nimmt der Hersteller den Vorgang so ernst, dass er das Corpus Delicti angefordert hat und inzwischen genauer untersucht. Elke Clages hat dafür ein Ersatzgerät bekommen – mehr aber nicht.

Auch der Reiseveranstalter stellte sich zunächst stur. Er wollte nicht einmal jene zehn Prozent erstatten, die bei Reiseabbruch fällig wären. Inzwischen hat der Veranstalter jedoch zugesagt, aus „Kulanzgründen“ zehn Prozent des Reisepreises zu erstatten.

Die Bremerin will zwar nicht „wie wild drauflos prozessieren“, aber „kampflos aufgeben“ – nein. Deshalb lässt sie eine Anwältin prüfen, ob nicht doch einer der Beteiligten zahlen muss. Offenbar, sagt sie, habe niemand einen Fehler gemacht – sie selber auch nicht. „Warum soll ich dann allein auf den Kosten sitzen bleiben?“

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