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Religion: Romeo und Julia von Viterbo

EIn Autounfall machte ihn zu einem Querschnittgelähmten. Weil er jetzt keine Nachkommen zeugen kann, verbietet ein italienischer Bischof die kirchliche Trauung.

Es war schon alles vorbereitet für die Hochzeit von Renzo und Lucia, beide 25, da hatte Renzo einen schweren Autounfall. Zwei Monate ist das her, der Mann aus Viterbo bei Rom ist querschnittgelähmt und impotent, nun will der Bischof von Viterbo, Lorenzo Chiarinelli, dem Paar die kirchliche Trauung untersagen. Seine Begründung: Die katholische Ehe sei auf Nachkommenschaft ausgerichtet, und dazu sei der Mann nun einmal nicht mehr in der Lage.

Die Reaktionen in Italien sind gemischt. Die einen sagen, Gesetz sei eben Gesetz, andere werfen der katholischen Kirche "mittelalterliche Vorstellungen" vor, und selbst Kirchenrechtler fragen vorsichtig, ob der Bischof nicht übers Ziel hinausgeschossen ist.

Das kirchliche Gesetzbuch, der "Codex Juris Canonici" von 1983, habe ihm keine andere Wahl gelassen, sagt Chiarinelli. Im Kanon 1084 des Gesetzbuches steht, dass "der Ehebund von Mann und Frau hingeordnet ist auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft" und die Verbindung ansonsten "aus ihrem Wesen heraus ungültig" ist. Ohne den ehelichen Akt, erläutert ein Monsignore von der Rota, dem höchsten vatikanischen Ehegericht, sei die geforderte wechselseitige und ganzheitliche Hingabe der Eheleute nicht denkbar.

Nur wenige ähnliche Fälle

Aber wie kommt es, dass keine ähnlichen Fälle wie der von Renzo und Lucia bekannt sind? Offizial Stephan Burger, der oberste Kirchenrichter der Erzdiözese Freiburg, weist auf einen feinen Unterschied hin: Unfruchtbarkeit an sich sei nach dem Kanon 1084 noch kein Grund für ein Eheverbot; entscheidend sei die "Unfähigkeit zum Beischlaf". Diese müsse für ein Verbot absolut sicher erwiesen sein und als dauerhaft gelten. Wie der Bischofssprecher Thomas Broch sagt, hat die Diözese Rottenburg-Stuttgart deshalb eine ganz besondere Praxis zugelassen: "Wenn ein Impotenter kirchlich heiraten will, dann schicken wir ihn zum Urologen. Der schreibt dann - weil Impotenz ja ein sehr komplexes Phänomen ist -, dass er ihre Dauerhaftigkeit nicht bescheinigen kann. In dieser Zweifelssituation hat der Mann ein Recht, das Sakrament der Ehe zu empfangen."

Nach der Statistik des vatikanischen Ehegerichts Rota zählt Impotenz zu den am wenigsten geltend gemachten Gründen für eine Aufhebung der Ehe. Während 98,7 Prozent der streitenden Ex-Gatten erklären, bei ihrem Partner habe von Anfang an kein richtiger "Ehewille" bestanden, der Bund sei also aus sich heraus nichtig, wollen nur 0,5 Prozent ihre Ehe mit Hinweis auf Impotenz des Partners annulliert sehen. Eine Scheidung kennt die katholische Kirche ja nicht.

Am Montagvormittag sind Renzo und Lucia dann doch noch Mann und Frau geworden. Geheiratet haben sie standesamtlich, und das Personal von Renzos römischer Unfallklinik durfte mitfeiern. Angereist war sogar der Stadtpfarrer aus Viterbo. Er stand wenigstens im Zimmer - wenn er die beiden schon nicht trauen durfte.

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