zum Hauptinhalt

Panorama: "Richter Gnadenlos": Beifall für Roland Schill

Als der Hamburger Amtsrichter Roland Barnabas Schill am Montagmorgen im dunklen Anzug den geräumigen Gerichtssaal 337 betrat, gab es Beifall von einem Teil der Zuhörer, die hinter einer hohen Glaswand Platz nehmen mussten. Eine ältere Frau hatte einen Strauß Rosen mitgebracht, versuchte allerdings zunächst vergebens, Schill die Blumen zu überreichen.

Als der Hamburger Amtsrichter Roland Barnabas Schill am Montagmorgen im dunklen Anzug den geräumigen Gerichtssaal 337 betrat, gab es Beifall von einem Teil der Zuhörer, die hinter einer hohen Glaswand Platz nehmen mussten. Eine ältere Frau hatte einen Strauß Rosen mitgebracht, versuchte allerdings zunächst vergebens, Schill die Blumen zu überreichen. Die Zuschauerbänke waren dicht besetzt.

Es war der Auftakt zu einem ungewöhnlichen Prozess, denn Richter Schill, den sie wegen seiner oft überzogenen Urteile den "Richter Gnadenlos" nennen, sitzt in diesem zunächst für vier Tage angesetzten Prozess selbst auf der Anklagebank. Dem Gründer der rechtspopulistischen "Partei Rechtsstaatlicher Offensive" (PRO), der im kommenden Jahr bei der Bürgerschaftwahl antreten will und versprochen hat, die Zahl der Verbrechen um die Hälfte zu reduzieren, wirft die Anklage Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt vor.

Schill dagegen sieht sich als Opfer: "Es ist ein politischer Prozess". Die Staatsanwaltschaft werde missbraucht, "einen missliebigen Politiker zu diskreditieren". Die Anklage bezieht sich auf Vorgänge vom Mai des vergangenen Jahres. Damals hatte Schill einen 33-jährigen Mann aus der autonomen Szene im Hamburger Schanzenviertel zum 15 Monaten Haft wegen Nötigung verurteilt und war damit einmal wieder über den Antrag der Anklage hinausgegangen, die 6 Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte. Zwei Zuhörer, die sich vor der Urteilsverkündung nicht erhoben erhoben hatten wurden von Schill nach einigen Tumulten wegen "ungebührlichen Verhaltens" und Missachtung von Anweisungen zu je drei Tage Ordnungshaft verurteilt, die auch sofort vollstreckt wurde. Darauf legten die Anwälte der beiden sofort Beschwerde ein. Die Anklage wirft Schill vor, diese Beschwerde nicht, wie rechtlich vorgeschrieben, sofort an das Oberlandesgericht weitergeleitet zu haben, sondern erst zwei Tage später, um so den Rechtsschutz der beiden Männer zu unterlaufen, die zuvor von Schill nicht einmal eine Belehrung über die ihnen zustehenden Rechtsmittel erhalten. Auch ein gerichtliches Protokoll über die Vorgänge lag nicht vor. Als das Oberlandesgericht den Fall endlich dem Tisch hatte, kam es schnell zu dem Ergebnis, dass die Haft schon aus formellen Rechtsgründen gar nicht hätte verhängt werden dürfen. Die beiden Häftlinge kamen unverzüglich auf freien Fuß - rund 20 Stunden vor Ablauf der Ordnungshaft.

Verteidiger Schills ist das SPD-Mitglied Walter Wellinghausen. Er richtete zu Prozessbeginn in einer längeren Erklärung heftige Angriffe gegen die Staatsanwaltschaft, die gar nicht erst versucht habe, die Schill entlastenden Tatsachen in ihrer Anklage zuberücksichtigen. So sei es zwar herrschende Rechtslehre, dass in einem solchen Fall eine Beschwerde sofort der höheren Instanz zur Prüfung vorgelegt werden müsse. Ein Richter aber sei nicht verpflichtet, sich nach der herrschenden Meinung zu richten. Der Verteidiger gibt sich optimistisch: Es werde der Staatsanwaltschaft nicht gelingen, Schill nachzuweisen, er habe die Akte bewusst nicht gleich weitergegeben. Da sind die Ankläger anderer Meinung. Zeugen haben berichtet, Schill habe an jenem Tag in der Kantine angekündigt, er wolle die beiden Männer in der Ordnungshaft "erst einmal schmoren lassen". Richter Schill war in der Vergangenheit wiederholt durch überzogene Urteile aufgefallen und Beobachter hatten den Eindruck, dass es ihm nicht mehr um die Sache ging, sondern dass er damit verstärkt Politik zu machen versuchte.

Schill setze sich dem Verdacht aus, so etwa ein Kommentar der "Welt", sich "zu Lasten des Rechtsstaates profilieren zu wollen und kühl einzukalkulieren, dass seine Urteile ohnehin keinen Bestand haben, weil die nächste Instanz sie kassiert". Zwei Beispiele aus der Spruchpraxis Schills: Im Oktober 1996 verurteilt er eine geistig verwirrte Frau zu zweieinhalb Jahren Gefängnis, weil sie an zehn PKWs den Lack angekratzt hatte. Im September des folgenden Jahres steckt er einen Inder für zwei Jahre ins Gefängnis, weil der sich einen falschen Pass besorgt hatte. Aus seinen politischen Ambitionen hat Schill auch vor der Gründung seiner Partei PRO in diesem Jahr kein Hehl gemacht. Als er 1987 während des Hamburger Polizeiskandals (Misshandlung von Ausländern) einmal einen im Zusammenhang damit angeklagten Beamten freisprach, äußerte er in der Urteilsbegündung Zweifel, ob es überhaupt einen Skandal gebe. Und in einer Tageszeitung beschuldigte er die Stadt, sie habe "ein Herz für Verbrecher". Zudem sprach er sich für die Todesstrafe aus, falls sich dafür eine parlamentarische Mehrheit finde. Dafür hat er in Teilen der Hamburger Bevölkerung viel Beifall bekommen. Der Beifall im Gerichtssaal zeigte, dass sich Schill nicht nur selbst als Opfer versteht. Auch seine Anhängerschaft sieht es so.

Karsten Plog

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false