zum Hauptinhalt

Panorama: Richter stellt grobe Behandlungsfehler von Ärzten in Celle fest und spricht dem Achtjährigen vorläufig 500.000 Mark zu

Das Landgericht Hannover hat dem achtjährigen Maurizio aus Celle, der nach einer Mandeloperation vor vier Jahren einen Blutsturz erlitt und seitdem spastisch gelähmt ist, eine halbe Million Mark Schmerzensgeld zugesprochen. Der Vorsitzende der 19.

Das Landgericht Hannover hat dem achtjährigen Maurizio aus Celle, der nach einer Mandeloperation vor vier Jahren einen Blutsturz erlitt und seitdem spastisch gelähmt ist, eine halbe Million Mark Schmerzensgeld zugesprochen. Der Vorsitzende der 19. Zivilkammer, Rüdiger Vollbrecht, sprach in der Urteilsbegründung von einem "vorläufigen Teilbetrag". Von der weiteren gesundheitlichen Entwicklung des Jungen hänge es ab, ob der Schmerzensgeldbetrag noch steige.

Der Fall hat großes Aufsehen erregt, unter anderem, nachdem ARD Brisant Bilder von dem Jungen sendete. Der Fall ist juristisch insofern bedeutend, als der Schmerzensgeldbetrag für deutsche Verhältnisse hoch angesetzt ist und er ein Meilenstein auf dem Weg zu gerechteren Entschädigungen werden könnte, zumal erwartet wird, dass er noch erhöht wird. Die Eltern des Kindes hatten eine Million Mark gefordert. Der Vater kritisierte die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist. Er will Berufung beim Oberlandesgericht Celle einlegen.

Nach der Mandeloperation in einem Celler Krankenhaus waren bei dem Jungen Blutungen aufgetreten, die die Ärzte nur stillen konnten, indem sie Gewebe mit einem Faden zusammenzogen. Nach seiner Entlassung spuckte Maurizio erneut Blut, wurde in der Klinik in gleicher Weise behandelt und wieder entlassen. Schließlich musste der kleine Patient mit neuen Blutungen zum dritten Mal ins Krankenhaus, er erlitt einen Herzstillstand mit Blutsturz. Dabei versäumten die Ärzte, den Sauerstoffgehalt im Blut zu messen, es kam zu schwersten Hirnschäden und der Lähmung. Das Kind kann weder sprechen noch selbständig essen. Nach Feststellung des Gerichts haben gleich drei Ärzte "grobe Behandlungsfehler" gemacht, für die sie nun gemeinsam haften müssen. Das Gericht folgte den medizinischen Sachverständigen.

Über weitere Forderungen der Eltern solle noch Beweis erhoben werden. Dabei steht eine Summe von noch einmal 700 000 DM zur Debatte: Schmerzensgeld in Höhe von weiteren 500 000 DM, die die Eltern fordern, eine Rente von 100 000 Mark sowie Schadensersatz in der gleichen Höhe. Schadensersatz fordert die Mutter für die Anschaffung eines behindertengerechten Kombibusses und andere notwendige Einrichtungen. Insgesamt handelt es sich um den bisher höchsten Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch bei ärztlichen Kunstfehlern, der am Landgericht Hannover verhandelt worden ist. Wahrscheinlich wird das Oberlandesgericht in Celle die letzte Entscheidung treffen.

Hans Freter

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false