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Madonna

© ddp

Richterspruch: Madonna scheitert mit Adoptionsversuch

Popstar Madonna braucht das Kinderzimmer nicht auszubauen. Der zuständige Richter im afrikanischen Kleinstaat Malawi erlaubte es der Sängerin nicht, die kleine „Mercy“ zu adoptieren. Offizieller Grund ist Madonnas Status als Alleinerziehende.

Madonna wollte das vierjährige Mädchen, das in einem Waisenhaus lebt, zu sich nehmen. Das wurde ihr nun untersagt. "Das Oberlandesgericht hat die Adoption aufgrund der vorliegenden Gesetzeslage abgelehnt. Sie besagt, dass ein Kind in elterliche Fürsorge gegeben werden muss - und elterliche Fürsorge bedeutet nun mal: Vater und Mutter", sagte ein Sprecher des malawischen Informationsministeriums. Da Madonna aber geschieden sei, erfülle sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Die Sängerin hatte sich im November 2008 von ihrem Ehemann Guy Ritchie getrennt.

Menschenrechtsgruppen hatten Madonna im Vorfeld des Richterspruchs aufgefordert, auf die Adoption zu verzichten. Sie werfen ihr vor, ihren Star-Status auszunutzen, um die strengen Adoptionsgesetze des Landes zu umgehen. Bei dem Mädchen handelt es sich um die vierjährige Chifundo "Mercy" James. Ihre 18 Jahre alte ledige Mutter war kurz nach der Geburt gestorben, der Vater hat offenbar kaum Kontakt zu dem Kind. Madonna hatte das Mädchen bei ihrem Malawi-Besuch 2006 kennengelernt. Im Oktober 2006 hatte sie bereits den damals 13 Monate alten Davi adoptiert – seinerzeit noch zusammen mit Guy Ritchie.

Konzert in Hamburg abgesagt

Unterdessen hat die Sängerin ihr Konzert in Hamburg abgesagt. Statt dort am 28. Juli ihre „Sticky & Sweet“-Tour zu präsentieren, werde sie an diesem Tag in Oslo ein zweites Konzert geben, teilte die Konzertagentur Marek Lieberberg mit. Bereits gekaufte Eintrittskarten könnten zurückgegeben werden. Damit bleibe der Auftritt im Münchner Olympiastadion am 18. August die einzige Tourstation der 50-Jährigen in Deutschland. (rf/dpa)

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