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Flatrate.Bordelle

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Rotlicht-Szene: Razzien gegen Flatrate-Bordelle

Polizei und Justiz greifen gegen Flatrate-Bordelle durch: Am Sonntag wurden Einrichtungen in vier deutschen Städten kontrolliert - auch in Berlin. Eine juristische Verfolgung ist allerdings schwierig.

Polizei und Justiz erhöhen den Druck auf die Betreiber sogenannter Flatrate-Bordelle. Mehrere hundert Beamte haben am Sonntagnachmittag Flatrate-Bordelle in vier deutschen Städten durchsucht. Kontrolliert wurden sämtliche Mitarbeiter, Prostituierte und Kunden, wie ein Sprecher der Polizeidirektion Waiblingen mitteilte. Betroffen waren Bordelle in Fellbach bei Stuttgart, Heidelberg, Schönefeld bei Berlin und Wuppertal in Nordrhein-Westfalen. Die Aktion beruhe auf dem Verdacht, dass die Bordellbetreiber Beiträge zur Sozialversicherung hinterzogen haben und ohne Genehmigung ausländische Prostituierte beschäftigen.

Diese Erklärung macht deutlich, dass sich die Aktion zwar gegen Flatrate-Bordelle richtet, das Flatrate-Konzept selbst aber nicht als juristischer Grund für die Aktion angegeben wird. Ob das Flatrate-Konzept juristisch verfolgt werden kann, ist derzeit unklar. Es handelt sich um juristisches Neuland.

Baden-Württemberg sieht eine rechtliche Handhabe. „Wenn man deren Werbung ernst nimmt, ist von einem Verstoß gegen die Menschenwürde der dort arbeitenden Prostituierten auszugehen“, sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP) dem „Spiegel“. Aus seiner Sicht sei das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in den Bordellen in Heidelberg und Fellbach verletzt – damit liege auch „eine Störung der öffentlichen Sicherheit vor“. Damit seien Polizei und Ordnungsbehörden zum Einschreiten berechtigt, wurde Goll zitiert. Die Häuser werben mit dem Slogan: „Sex mit allen Frauen, so lange Du willst, so oft Du willst und wie Du willst“. Den Fellbacher Oberbürgermeister und CDU-Landtagsabgeordneten Christoph Palm zitierte das Magazin mit den Worten, man arbeite „unter Hochdruck daran, den Betrieb des Fellbacher Flatrate-Bordells in der jetzigen Form zu beenden“.

Die Stadt Heidelberg war letzte Woche mit dem Versuch gescheitert, den Betrieb des örtlichen Flatrate-Bordells mit juristischen Mitteln einzustellen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab der Stadt eine vorläufige Abfuhr. Die Kommune hatte unter Berufung auf das Baurecht die Nutzung untersagt. Der einschlägige Bebauungsplan lasse keine Vergnügungsstätten zu, hieß es zur Begründung. Die Betreiberin stellte den Angaben zufolge daraufhin einen Antrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Eilrechtsschutz gegen die Nutzungsuntersagung. Sie macht geltend, dass in den Räumen seit 1988 ein bordellartiger Betrieb genehmigt sei. Das Verwaltungsgericht will nun „nach Vorlage der Akten durch die Stadt Heidelberg eine Entscheidung treffen“. Bis die Entscheidung gefallen ist, bleibt der Club geöffnet.

Seit vor wenigen Wochen auch in Fellbach bei Stuttgart ein Bordell eröffnete, das mit einer „Sex-Flatrate“ für sich wirbt, sind Flatrate-Bordelle heftig in Kritik geraten. Der Freier kann dort bei einem Besuch des Clubs einen festen Preis zahlen und dann beliebig oft die Dienste der Prostituierten in Anspruch nehmen. Politiker, Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände verurteilen dieses Angebot als menschenverachtend und wollen dagegen vorgehen. Einige Prostituierte und ihre Betreuerinnen hatten sich gegen ein öffentliches „Kesseltreiben“ zur Wehr gesetzt. Es werde „mit Unwissen und Vorurteilen über unsere Köpfe hinweg öffentlich gegen uns Stimmung gemacht“, hieß es in einer Anzeige in überregionalen Tageszeitungen, für die ein Verein namens „Doña Carmen“ in Frankfurt verantwortlich zeichnet. (Tsp/dpa/ddp)

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