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Saarland: Fallschirmjäger wegen obszöner Praktiken angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen zwei Fallschirmjäger der Saarlandbrigade erhoben. Die beiden Männer sollen obszöne Praktiken unter Soldaten geduldet und sogar unterstützt haben.

Zweibrücken - Ihnen werde entwürdigende Behandlung von Untergebenen beziehungsweise Unterlassung bei Mitwirkung einer Straftat vorgeworfen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Beyer. Bei den Angeklagten handelt es sich um einen Kompaniechef und einen Stabsfeldwebel des in Zweibrücken stationierten Fallschirmjägerbataillons 263.

Der 42-jährige Stabsfeldwebel soll bei einer Feier im Mai 2004 auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Geld zu einer Wette beigesteuert haben, in der es darum ging, dass ein Soldat einem anderen am Hintern leckt. Dabei habe der Stabsfeldwebel auch andere Soldaten aufgefordert, Geld zu wetten, sagte der Oberstaatsanwalt.

Dem 33-jährigen Kompaniechef wird vorgeworfen, bei einer Feier von Unteroffizieren mit perversen Praktiken nicht eingeschritten zu sein. Bei dieser Feier soll der Stabsfeldwebel einem Unteroffizier eine Dattel in den Hintern gesteckt und anschließend mit einem Paddel auf das Gesäß geschlagen haben. (tso/ddp)

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