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Sachsen-Anhalt: Sieben Jahre Haft für Kindstötung

Sie entband ihr Baby heimlich, ließ es sterben und vergrub es anschließend auf dem Grundstück ihrer Eltern. Eine 21-Jährige wurde dafür jetzt zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Eine 21-jährige Frau ist wegen der Tötung ihres Babys am Mittwoch vom Landgericht Dessau-Roßlau zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht befand sie des Totschlags durch Unterlassen für schuldig. Die Frau hatte das Mädchen am 17. August 2008 allein in einem Nebengebäude auf dem elterlichen Anwesen zur Welt gebracht, es in Laken gewickelt und sich selbst überlassen. Nach zwei Tagen vergrub sie das tote Kind auf dem Hof. Das Neugeborene, das an einem Sonntag zur Welt kam, soll noch bis Montagnachmittag gelebt haben.

In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende, solche Fälle von Kindstötung, die sich in letzter Zeit häuften, seien nicht nur «sehr schwer zu begreifen», sondern auch schwer zu beurteilen. Die junge Frau habe das Kind durch Unterlassen getötet, in dem sie sich in einer Art Verdrängungssituation zwei Tage nicht um ihr Neugeborenes gekümmert habe. Bei einem rechtzeitigen Eingreifen der jungen Mutter hätte sie jedoch das Leben des Kindes retten können. Trotz aller Bemühungen habe das Motiv für die Tat nicht geklärt werden können, sagte der Richter. (ut/dpa)

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