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"Sakrileg"-Prozess: Richter baut Geheimcode in Urteil ein

In der schriftlichen Urteilsbegründung zum Plagiatsprozess um Dan Browns Welt-Bestseller "Sakrileg" hat sich der Richter einen Spaß erlaubt: Im Urteil ist ein Code versteckt.

London - Der britische Richter Peter Smith baute in sein 71-seitiges Urteil einen Geheimcode ein, wie ihn auch Autor Brown in seinem Religions-Thriller (Originaltitel: «The Da Vinci Code») des öfteren benutzt. Dazu ließ Smith in der Begründung zahlreiche Buchstaben kursiv setzen. Entschlüsselt wurde der Code am Donnerstag zunächst nicht. Mit dem Urteil hatte Smith Anfang April die Klage der beiden Sachbuch-Autoren Michael Baigent und Richard Leigh abgewiesen, die der Meinung waren, dass Brown aus ihrem Buch «Der Heilige Gral und seine Erben» abgeschrieben hatte.

Bei der Lektüre fiel anderen Juristen jetzt auf, dass auffällig viele Buchstaben kursiv gedruckt waren, etwa gleich im ersten Absatz der Buchstabe s in «claimants» (Kläger). Die ersten zehn Buchstaben, die sich abheben, ergeben «Smithy Code» («Schmittchens Code»). Anschließend geht es - allein bis Seite 10 - mit den Buchstaben J-a- e-i-x-t-o-s-t-p-s-a-c-r-g-e-a weiter.

Trotz vieler Nachfragen ließ sich Richter Smith den gesamten Code nicht entlocken. «Ich bin nicht bereit, über das Urteil zu diskutieren», sagte der 53-jährige Jurist der Zeitung «The Guardian» (Donnerstag). «Aber ich sehe nicht ein, warum ein Urteil keinen Spaß vertragen könnte. Und wie Tippfehler sieht das nicht aus, oder?»

Das Buch «Sakrileg», das weltweit inzwischen in einer Auflage von mehr als 40 Millionen Exemplaren erschienen ist, beginnt mit einem Mord im Louvre. Die anschließende Verfolgungsjagd nach einem US-Professor und einer junge französischen Entschlüsselungs-Expertin führt über London bis nach Schottland. Im Mai kommt die Hollywood-Verfilmung des Bestsellers mit Tom Hanks und Audrey Tautou in die Kinos. (tso/dpa)

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