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Panorama: Schadenersatz für Opfer des Jamtal-Unglücks

Zwei Jahre nach dem Lawinenunglück im österreichischen Jamtal mit neun Toten hat das Oberlandesgericht (OLG) München einer Überlebenden Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Den Reiseveranstalter DAV Summit Club - ein Tochterunternehmen des Deutschen Alpenvereins - treffe eine Mitschuld, begründete der 8.

Zwei Jahre nach dem Lawinenunglück im österreichischen Jamtal mit neun Toten hat das Oberlandesgericht (OLG) München einer Überlebenden Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Den Reiseveranstalter DAV Summit Club - ein Tochterunternehmen des Deutschen Alpenvereins - treffe eine Mitschuld, begründete der 8. OLG-Zivilsenat sein Urteil (Az.: 8 U 2053/01).

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