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Ist sie schuld? Sylvia Klauser, Ethik-Leiterin der Stiftung der Cellitinnen. Foto: dpa

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Panorama: Scharfe Kritik an katholischen Kliniken

Ärzte der Kölner Einrichtungen hatten offenbar Angst, als sie die mutmaßlich Vergewaltigte abwiesen.

Köln - Der Fall einer mutmaßlich vergewaltigten Kölnerin, die von zwei katholischen Kliniken hintereinander abgewiesen worden war, hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Dabei geht es unter anderem darum, ob es wirklich nur ein Missverständnis war, wie die Klinikleitung behauptet. Es steht auch die Frage im Raum, ob Ärztinnen und Ärzte der katholischen Kliniken in Köln einem Klima der Angst ausgesetzt sind.

Der Ärzteverband Marburger Bund (MB) hat scharfe Kritik am Verhalten der Ärzte geäußert. „Mindestens die Beratung, und zwar komplett und richtig, hätte man dieser jungen Frau geschuldet“, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke am Freitag im ARD-„Morgenmagazin“. „Den Verantwortlichen scheint ihre reine Lehre wichtiger zu sein als das Einzelschicksal von Menschen“, sagte Martin Börschel, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Kölner Stadtrat. „Es ist skandalös, wie hier durch die Engstirnigkeit der katholischen Kirche Opfer von Vergewaltigungen im Regen stehen gelassen werden“, sagte Yvonne Gebauer, familienpolitische Sprecherin der Kölner FDP-Stadtratsfraktion.

Die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens (Grüne), will untersuchen lassen, ob die Ärzte sich strafbar gemacht haben. Kein Krankenhaus dürfe das Opfer einer Gewalttat abweisen, sagte Steffens.

Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Einer ersten Einschätzung zufolge liege weder eine unterlassene Hilfeleistung noch eine Strafvereitelung durch Unterlassen vor, sagte ein Sprecher der Behörde. So setze der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung einen „akuten Unglücksfall“ voraus. Dies treffe im vorliegenden Fall aber nicht zu, da sich das mutmaßliche Opfer zum Zeitpunkt der Abweisung durch die beiden Kliniken bereits in ärztlicher Behandlung befunden habe. Eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung ist unwahrscheinlich, denn die 25-jährige Frau war von der Notärztin bereits medizinisch versorgt worden. Die Klinikärzte sollten bei einer genauen Untersuchung lediglich Beweise sichern, die auf eine Vergewaltigung hindeuten.

Ursache der Ablehnung der Kölnerin ist eine ethische Stellungnahme, die die Cellitinnen-Stiftung als Träger der Kliniken im November veröffentlicht hat. Darin wird unter anderem festgehalten, dass in den Kliniken keine „Pille danach“ verschrieben werden dürfe. Die „Pille danach“, die das Einnisten der Eizelle verhindert, ist nach Ansicht der katholischen Kirche gleichbedeutend mit Abtreibung.

Die Veröffentlichung ist insofern verwunderlich, als immer klar war, dass katholische Kliniken das nicht dürfen. Warum die neuerliche Bekräftigung? Die Ärztinnen und Ärzte im St.-Vincenz-Hospital und dem Heiliggeistkrankenhaus hatten die neue Vorgabe offensichtlich so interpretiert, dass sie Vergewaltigungsopfer lieber gar nicht mehr annehmen, und das, obwohl es in dem vorliegenden Fall gar nicht um die „Pille danach“ ging. Die hatte bereits eine Notärztin außerhalb der Kliniken verschrieben. Die Notärztin Irmgard Maiworm schickte die Frau nur in die Klinik, damit dort eine Untersuchung stattfindet und Tatspuren gesichert werden. Trotzdem wurde die Frau abgelehnt. Das Vorliegen eines Missverständnisses, wie es die Klinikleitung sagte, steht in Kontrast mit der Tatsache, dass die Frau nicht nur in einer Klinik abgewiesen wurde, sondern anschließend auch noch von der anderen. Also haben die Ärztinnen und Ärzte in beiden Einrichtungen die Vorgaben ganz offensichtlich gleich interpretiert. Die Gynäkologin im St.-Vincenz-Krankenhaus soll der Notärztin am Telefon offen gesagt haben, dass sie Angst um ihren Job habe. Einer Kollegin sei wegen eines solchen Falls gekündigt worden.

Die Geschäftsführung der Kliniken hat bestritten, dass schon einmal eine Ärztin entlassen worden sei, weil sie in einem ähnlichen Fall gegen die ethischen Richtlinien verstoßen habe. Malte Buhse

Malte Buhse

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