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Update

Schlussplädoyer in Oslo: Staatsanwalt: Breivik ist nicht zurechnungsfähig

Ist der Massenmörder Anders Behring Breivik zurechnungsfähig oder nicht? Er selbst meint, ja. Die Staatsanwaltschaft widerspricht dieser Meinung nun und plädiert dafür, ihn in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen.

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dies forderten die Ankläger am Donnerstag in ihrem Schlussplädoyer vor einem Osloer Gericht. Sollte das Gericht Breivik in seinem Urteil hingegen für straffähig erklären, werde die Anklage die Höchststrafe von 21 Jahren fordern, hieß es in dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft weiter.

Bereits im März hatten sich die Ankläger für eine Einweisung Breiviks in die Psychiatrie ausgesprochen. Nachdem mehrere Experten aber zuletzt seine Schuldfähigkeit bekräftigten, war damit gerechnet worden, dass auch die Staatsanwaltschaft ihre Meinung geändert haben könnte.

Breivik erschoss im Juli 2011 in einem Jugendlager der in Norwegen regierenden Sozialdemokraten auf der Insel Utöya 69 Menschen. Zuvor hatte er im Osloer Regierungsviertel mit einer Autobombe acht Menschen umgebracht. Breivik hat die Taten gestanden, plädiert aber auf nicht schuldig. Er behauptet, seine Taten seien notwendig gewesen, um gegen die angebliche Islamisierung Norwegens zu kämpfen.

Breivik selbst beharrt darauf, straffähig zu sein und will seine Strafe im Gefängnis absitzen. Einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage zufolge wollen 74 Prozent der Norweger Breivik hinter Gittern sehen. Lediglich zehn Prozent sind für eine Einweisung in die Psychiatrie.

(AFP)

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