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Schweiz: Gericht reduziert Strafe für Fluglotsen-Mörder

Knapp zwei Jahre nach der Verurteilung eines Russen wegen Mordes an einem Fluglotsen der Firma Skyguide hat ein Schweizer Gericht die Haftstrafe für den Mann herabgesetzt. Die Staatsanwaltschaft des Zürcher Obergerichts will das Urteil anfechten.

Knapp zwei Jahre nach der Verurteilung eines Russen wegen Mordes an einem Fluglotsen der Firma Skyguide hat ein Schweizer Gericht die Haftstrafe für den Mann herabgesetzt. Das Zürcher Obergericht sprach dem 51-Jährigen verminderte Schuldfähigkeit zu und reduzierte seine Haftzeit von acht Jahren auf fünf Jahre und drei Monate.    Der Mann hatte beim Flugzeugunglück von Überlingen im Jahr 2002 seine Frau und seine beiden Kinder verloren. Zwei Jahre später tötete er in dessen Wohnung den Fluglotsen, der in der Unglücksnacht Dienst hatte. In erster Instanz war er wegen Mordes verurteilt worden. Das Obergericht erkannte nun an, dass der Russe zum Zeitpunkt der Tat nicht voll zurechnungsfähig war. Er sitzt bereits seit mehr als drei Jahren in der Schweiz im Gefängnis.

Beschwerde gegen milderes Urteil angekündigt
 
Bei der nächtlichen Kollision eines Frachtflugzeugs und einer Passagiermaschine der Bashkirian Airlines waren 2002 71 Menschen getötet worden, darunter 52 Kinder aus der russischen Teilrepublik Baschkirien, die auf dem Weg in die Ferien waren. In der Schweiz stehen derzeit noch acht Angestellte der Flugsicherung Skyguide wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht. Ein Datum für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft des Zürcher Obergerichts will das mildere Urteil für den Hinterbliebenen der Flugzeugkatastrophe von Überlingen anfechten. Das kündigte Staatsanwalt Ulrich Weder in Zürich an, wie die Schweizer Nachrichtenagentur sda meldete. Weder sprach von einem "überaus milden Urteil". Die Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung muss beim Schweizer Bundesgericht innerhalb von 30 Tagen eingelegt werden. Der Verteidiger des Russen, Markus Hug, schloss ebenfalls Rechtsmittel nicht aus. (mit dpa/AFP)

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