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Angelina Jolie und Brad Pitt.

© dapd

Verlobung: Probezeit für die Liebe

Brad Pitt hat es getan, Exfrau Jennifer Aniston zog nach, Paris Hilton tat es schon dreimal. Das zelebrierte Eheversprechen ist Trend. Doch was bedeutet das eigentlich: Verlobung? Eine Annäherung in sieben Schritten.

1. DER BEGRIFF

Ein Verlöbnis oder, verbreiteter, eine Verlobung ist keine große Sache. Es ist nur die Übereinkunft zweier Menschen, eines Tages, in naher oder ferner Zukunft zu heiraten. Oder auch nicht (siehe Entlobung). Oft ist von einem Jahr Zeitspanne bis zur Hochzeit die Rede, das ist weder bindend noch wird es überall so praktiziert. Aus einem Verlöbnis kann nicht auf die Eingehung der Ehe geklagt werden. Die Vereinbarung einer Strafe, falls einer der Partner von der Verlobung zurücktritt, ist ebenfalls nichtig – sagt das Bürgerliche Gesetzbuch. Auch homosexuelle Paare sind offiziell verlobt, wenn sie sich darauf verständigen, eine Lebensgemeinschaft einzugehen. Wer hingegen mit 16 das Bedürfnis verspürt, ewige Liebe zu schwören, darf sich nur mit Zustimmung der Eltern verloben.

2. DIE GESCHICHTE

Im römischen Recht war die Verlobung (sponsalia) ein Deal zwischen Schwiegervater und Bräutigam: Ersterer versicherte Zweiterem, die Tochter zu übergeben, und der wiederum versprach, sie heimzuführen. Auch bei der gebräuchlichsten Eheform des Mittelalters, der Muntehe, die schon dem Wortstamm nach dem Ehemann eine Art Vormundschaft für die Frau zusprach, regelten Brautsippe und Anwärter die Besitzverhältnisse. Beim „Gwissmachen“, der Verlobungsform des 15. und 16. Jahrhunderts, bestimmten immerhin die Eltern beider Eheleute Mitgift und Hochzeitstermin. Heute klärt das Paar alles unter sich – nur wenige Traditionsverliebte halten noch beim Brautvater um die Hand der Partnerin an. Auch Paare, die sich kein romantisches Eheversprechen gegeben haben, gelten automatisch als verlobt, sobald sie das Aufgebot beim Standesamt bestellt haben. Ein feierlicher Antrag ist also rein rechtlich nicht zwingend. Eine andere Form der Verlobung im Mittelalter kam übrigens ohne Antrag aus und war besonders unkompliziert: der Frauenraub. Einfach einpacken und mitnehmen.

3. DIE GRÜNDE

Glücklicherweise ist es heute auch Nichtverlobten gestattet, durch die Betten zu springen oder mit einem Partner zusammenzuwohnen. Warum also ist das Verlöbnis so beliebt? Es ist ein Statement, das sich unverbindlich, aber mit großer Wirkung abgeben lässt: ein Liebesbeweis mit der Aura der Ernsthaftigkeit. Ein kulturgeschichtliches Ritual, gesehen in unzähligen Filmen, gelesen in unzähligen Büchern, wird ins eigene Leben importiert: „Ja, ich will.“

Gerne wird dieses Ritual vor einem neuen Lebensabschnitt vollzogen, um Verbindlichkeit zu schaffen. „Wir versuchen es also mit der Fernbeziehung, aber vorher schaffen wir klare Verhältnisse.“ Oder: „Ich weiß, mit der Monogamie hatte ich es nicht so, aber jetzt wird alles anders.“ Für A- bis C-Prominenz wiederum ist die Ver- und Entlobung beliebtes Vehikel, um in die Presse zu gelangen – etwa indem ein Foto mit frisch beringter Hand in die Welt getwittert wird.

Mancher nutzt solche Nachrichten, um seinen Ruf aufzupolieren. Silvio „Bunga Bunga“ Berlusconi verlobte sich, um sich von seinem Zuhälterimage reinzuwaschen. Und zwar mit einer fast 50 Jahre jüngeren Dame, die, so der Cavaliere, „äußerlich schön, aber innerlich noch schöner ist“.

Bei all den vielfältigen Gründen für eine Verlobung – den einzig wahren hat Schauspielerin Christina Ricci, seit Februar mit Kameratechniker James Heerdegen verlobt, auf den Punkt gebracht: Das Beste am Verlobtsein ist das „Mein Verlobter“-Sagen. „Die Leute nehmen dich gleich viel ernster“, sagt sie. Zu toppen sei das nur durch das Wort „Ehemann“. „Mein Ehemann wird herunterkommen und mit Ihnen sprechen!“ Das sitzt.

4. DER ANTRAG

In Bayern diente im vergangenen Jahrhundert der „Ja-Schmarrn“ als Heiratsantrag. Setzte die Auserwählte dem Zukünftigen diese Art von Eierkuchen vor und wurde das Gericht dann gemeinsam verspeist, galt das Paar als verlobt. Heute investieren Verliebte schon etwas mehr in die Inszenierung des Eheversprechens. Frauen ergreifen immer öfter die Initiative, wenn der Mann sich keinen Ruck geben will. Wer einmal die moderne Version der „Traumhochzeit“ im Fernsehen verfolgt hat, weiß: Die Dokumentation der aufwendigen Anträge, die sich die Kandidaten vor der Show machen, dauert gefühlte drei Viertel der Sendung. Der moderne Individualisierungstrieb macht vor der Romantik nicht halt, der Moment muss einzigartig sein. Flugzeugbanner, Lichtinstallationen, Flashmobs – je doller, desto „wow“. Aber Achtung: Wer den Antrag allzu öffentlich inszeniert, sollte sich eines gewissen Restrisikos bewusst sein. Eine Ablehnung vor Publikum bedeutet doppelte Schmach.

Die Ringfrage

Angelina Jolie und Brad Pitt.
Angelina Jolie und Brad Pitt.

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5. DER RING

Als Kreis ohne Anfang und Ende symbolisiert der Ring ewige Liebe. Schon die Kelten nutzten aus Gras geflochtene Ringe als Zeichen der Zusammengehörigkeit, Ägypter und Römer trugen Ringe aus Eisen zur Vermählung. Damit geben sich heute wenige zufrieden, und auch der berühmte Ring aus dem Kaugummi-Automaten kommt nur beim Antrag im Affekt zum Einsatz. Die Standards steigen. In den USA ist es üblich, dass nur die Frau einen Verlobungsring bekommt. Eine Faustregel sagt, der Mann solle drei Monatsgehälter in das Schmuckstück investieren. Wem das zu kostspielig ist, der kauft einfach Verlobungs- und Ehering in einem und wechselt je nach Beziehungsstatus die Position: In Deutschland und Österreich wird der Verlobungsring traditionell an der linken Hand, der Ehering an der rechten Hand getragen. In den USA und den meisten anderen westlichen Ländern ist die linke Hand für den Ehering reserviert – wie schon im alten Ägypten, wo der vierte Finger der linken Hand als Liebesfinger galt. Links liegt die direkte Verbindung zum Herzen – oder zu drei Monatsgehältern.

6. DIE VORTEILE

Eine Verlobung bringt keine steuerlichen Vorteile. Verlobte gelten aber vor dem Gesetz als Angehörige. Daher ist es möglich, bei Gerichtsverhandlungen, die den Partner betreffen, die Aussage zu verweigern. Das gilt auch für Lebenspartnerschaften, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht mehr bestehen.

7. DIE ENTLOBUNG

In der Klatschpresse wird ebenso häufig über Verlobungen berichtet wie über deren Auflösungen. Für einige Prominente scheint das Anträgemachen oder -annehmen essenzieller Karrierebaustein zu sein. Allzu nachlässig sollte man mit dem scheinbar unverbindlichen Eheversprechen nicht umgehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt fest: „Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern (…) den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind.“ Liegt also kein wichtiger Grund für die Auflösung vor – eine neue Liebschaft gehört nicht dazu –, kann es teuer werden. Ein der künftigen Ehe geschuldeter Umzug, ein Jobwechsel und das Engagement eines überteuerten Hochzeitsplaners können zu Buche schlagen. Nur der Verlust der Jungfräulichkeit wird dem Partner nach der Trennung nicht mehr in Rechnung gestellt: Das sogenannte Kranzgeld wurde 1998 aus dem deutschen Eheschließungsrecht gestrichen.

Ein kalifornisches Gesetz besagt, dass die Frau den Verlobungsring zurückgeben muss, wenn die Trennung nicht durch ihren Partner verschuldet wurde. Sängerin Britney Spears trat daher ein wertvolles Schmuckstück ab, als sie dieses Jahr ihre Verlobung aufkündigte. Die Entlobung kostete sie einen 90 000-Dollar-Ring. Der ist sicher bald ersetzt, noch ehe der Finger nachgebräunt ist: Es gibt bereits Spekulationen über eine neue Verlobung.

Lydia Brakebusch

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