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Panorama: Sorgerechtsstreit: Wer gewinnt den Rosenkrieg?

Wer wird den Rosenkrieg gewinnen? Barbara oder Boris Becker?

Von Andreas Oswald

Wer wird den Rosenkrieg gewinnen? Barbara oder Boris Becker? Das Ehepaar schockiert die Öffentlichkeit nahezu täglich mit neuen Schachzügen. Mit dem letzten hat Boris Becker seine Frau zur Kindesentführerin erklärt. Er stellte über seine Anwälte einen Antrag beim Generalbundesanwalt auf Rückführung seiner Kinder, die sich derzeit mit ihrer Mutter in Miami aufhalten.

Die Oberstaatsanwältin Frauke-Katrin Scheuten von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte gestern dem Tagesspiegel, dass Beckers Antrag in die USA weitergeleitet wurde. Becker beruft sich auf das Haager Übereinkommen zur Kindesentführung, das 1980 zwischen zahlreichen Staaten getroffen wurde mit dem Ziel, dass entführte Kinder schnellstmöglich zurückgeführt werden, ohne dass der langwierige Sorgerechtsstreit endgültig geklärt ist. Das Entscheidende ist die Schnelligkeit. Damit soll verhindert werden, dass der entführende Elternteil, monate- oder jahrelang die Kinder bei sich hat, bis am Ende das Urteil gefällt wird, dass die Kinder bei ihm bleiben, weil sie sich inzwischen eingelebt haben.

Dieses Verfahren gilt gemeinhin als effektiv. Erst kürzlich konnte die Sängerin Nina Hagen damit Erfolg verbuchen. Innerhalb weniger Wochen durfte sie ihren von seinem Vater entführten Sohn aus den USA zurückholen. Bevor es das Haager Übereinkommen gab, musste der geschädigte Elternteil Anwälte finden, die sich im anderen Land auskannten und dort alles in die Wege leiteten. Das kostete viel Geld. Vor allem ging viel Zeit damit verloren, ein zuständiges Gericht ausfindig zu machen. Das Haager Übereinkommen sieht vor, dass jedes Mitgliedsland eine "Zentrale Behörde" benennt. Bei uns ist das die Bundesanwaltschaft. Sie hat in diesem Fall keine Funktion als Strafverfolgungsbehörde, sondern sie leitet den Antrag an die "Zentrale Behörde" beispielsweise in den USA weiter. Die dortige Behörde kümmert sich um den Rest. Sie redet mit dem Entführer, weigert er sich, bemüht sie einen Familienrichter, der im Sinne einer Rückführung entscheiden soll.

Wird Boris Becker genauso erfolgreich sein, wie Nina Hagen? Nicht unbedingt. Juristische Experten weisen darauf hin, dass es gerade in den USA häufig Probleme gibt. Das liegt daran, dass es in den USA Tausende Familienrichter gibt, die in ihrem jeweiligen Bereich zuständig sind. Viele Familienrichter in den USA haben in Sachen Familienrecht andere Ansichten. Sie sind versucht, die Rückführungsmaßgabe der Haager Übereinkunft hinter andere Erwägungen zu stellen. Da können Sorgerechtsaspekte, Staatsbürgerschaftsaspekte und andere Dinge eine Rolle spielen. Eine Berliner Rechtsanwältin, die auf Kindesentführungen spezialisiert ist, sprach gestern gegenüber dem Tagesspiegel von zwei Fällen, in denen amerikanische Familienrichter in letzter Zeit eine Rückführung nach der Haager Übereinkunft abgelehnt hätten. In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass Barbara Becker bei einem Familienrichter in Miami den Antrag gestellt hat, dass Boris die Kinder nicht nach Deutschland mitnehmen darf. Dieser Richter entscheidet Anfang Januar. Barbara Becker erhofft sich offenbar etwas davon, obwohl nach der Haager Übereinkunft alles eindeutig ist: Die Kinder haben in München gelebt, deshalb müssen sie nach München zurückgeführt werden. Das Haager Übereinkommen lässt aber auch zu, dass eine Rückführung verweigert wird, wenn dies dem Wohl des Kindes eindeutig widersprechen würde.

An diesem Punkt können Familienrichter ansetzen. In der Vergangenheit war dies gerade in Deutschland der Fall. Deutsche Gerichte entschieden dagegen, dass nach Deutschland entführte Kinder zurückgeführt werden. Das hat zu heftiger Kritik aus den USA und aus Frankreich geführt. Präsident Clinton persönlich hat Bundeskanzler Schröder daraufhin angesprochen. "Deutsche Ungerechtigkeit" beklagte die "Washington Post" in einem spektakulären Fall.

Seither hat sich in Deutschland einiges verbessert. Die Fälle für Kindesentführungen wurden bei wenigen Richtern zentralisiert, damit Kinder zügig ins Ausland zurückgeführt werden. Beim Bundesjustizminister wurde extra ein Arbeitsstab eingerichtet, der Betroffenen helfen soll. Der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Christian Arns, widersprach gestern heftig, dass diese Verbesserungen eine Reaktion auf die Kritik gewesen seien. Aber das ist eine politische Äußerung. Er wies noch einmal darauf hin, dass die Fälle, wegen derer Deutschland kritisiert worden war, "aufgebauschte Einzelfälle" seien.

Es könnte sein, dass der Fall Becker ein sensationeller Einzelfall werden könnte, bei dem die USA nicht gut aussehen. Wenn das Begehren von Boris Becker abgelehnt wird, dann stehen die USA am Pranger, das Haager Übereinkommen nicht gelten zu lassen. Die Verstimmungen könnten wieder aufleben, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.

In Berlin ist das Familiengericht in Pankow-Weißensee für Kindesentführungen zuständig. Etwa zehn Fälle gebe es im Jahr, sagte gestern Richterin Johanna Bacher.

Bei der Bundesanwaltschaft lagen im Jahre 1999 insgesamt 210 Verfahren vor, bei denen Rückführungen aus dem Ausland beantragt wurden.

Die meisten betreffen die USA.

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