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Auch Facebook nutzt das Ordnungsamt neuerdings für Nachforschungen

© dpa

Soziale Netzwerke: Polizei fahndet über Facebook

Wer sich bei Facebook tummelt, muss damit rechnen, von Polizei und Ordnungsamt gefunden zu werden. Das musste eine Autofahrerin erfahren, deren Foto auf Facebook einem Blitzlicht-Foto ähnlich war.

Geheimdienste bedienen sich dieser Tage gerne an den Daten sozialer Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Anscheinend nutzen aber auch deutsche Ordnungsämter Facebook für ihre Recherche. Das erlebte jetzt eine Autofahrerin.

Eine Frau mit braunen, längeren Haaren ist in Düsseldorf mit 111 km/h durch eine 80er-Zone gefahren. Dabei wurde sie geblitzt. Auf dem Foto war die Frau zu erkennen, ebenso ihr Kennzeichen. Wie es in solchen Fällen normal ist, ermittelte das Ordnungsamt in Düsseldorf die Halterin des Wagens und stellte ihr einen Bußgeldbescheid zu. Die Halterin weigerte sich, sagte, dass sie nicht gefahren sei. Das Ordnungsamt wurde daraufhin kreativ bei der Auswahl seiner Recherchemethoden.

Die Behörden greifen systematisch auf Informationen bei Facebook zurück

Auf Facebook durchforsteten die Beamten die Freundesliste der Halterin des Wagens. Auch das Profil ihres Sohnes wurde unter die Lupe genommen. Dort entdeckten die Beamten ein Foto von Constanze G. Auf den ersten Blick sah sie der Fahrerin auf dem Blitzerfoto ähnlich. Deswegen entschloss sich das Ordnungsamt Düsseldorf, ihr statt der Halterin des Wagens, den Bußgeldbescheid über 155 Euro zu schicken. Die 29-jährige Constanze G. meldete sich daraufhin beim Ordnungsamt. Sie kenne weder die Frau auf dem Blitzerfoto noch das Fahrzeug. Das half ihr nicht, der Fall landete vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Gegenüber "Bild" sagte die Frau: "Ich bin das nicht auf dem Foto! Ich kenne die Besitzerin des Autos nicht, auch ihren Sohn nicht." Sie wisse nicht, wieso sie in seinen Kontakten auftauchte. Die Verhandlung wurde auf Oktober vertagt. Wer den Wagen tatsächlich gefahren hat, bleibt weiter unklar. Ein Gutachter soll die Fotos bis dahin vergleichen. Der Chef des örtlichen Ordnungsamtes sagte, dass es durchaus üblich sei, auf Facebook zurück zu greifen. "Es ist Usus, dass wir bei Ermittlungen auch auf öffentlich zugängliche Daten aus sozialen Netzwerken zugreifen."

Soziale Netzwerke als Bumerang

Auch andere hatten schon ihre liebe Not mit dem sozialen Netzwerk. Ein Graffiti-Künstler aus Los Angeles hatte angeblich während einer Demonstration einen Polizeiwagen besprüht. Als er auf der Facebook-Seite der Polizei ein Foto des beschmierten Wagens mit "gefällt mir" markierte und es teilte, wurde er von der Polizei wegen Vandalismus verhaftet. Er sei "offensichtlich stolz auf seine Aktionen" gewesen, sagte ein Sprecher der Huntington Beach Police. Ob der Mann sich tatsächlich etwas zu Schulden kommen ließ, ist nicht geklärt.

Die Polizei plant unterdessen, standardmäßig auch via Facebook zu fahnden. An vorderster Front forderte das Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Die digitale Revolution dürfe an der Justiz nicht vorbeigehen, forderte auch Hahns Kollegin Beate Merk aus Bayern. Wenn eine Fahndung notwendig und dringlich sei, müsse die Polizei auch via Facebook nach Verdächtigen suchen dürfen. Endgültig geklärt ist juristisch noch nicht, ob die Polizei das jetzt schon darf oder ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür noch geschaffen werden müssen.

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