zum Hauptinhalt
Inaki Urdangarin und Infantin Cristina.

© dpa

Spanien: Infantin Cristina wegen Steuerbetrugs angeklagt

Ein Gericht der spanischen Insel Mallorca hat Prinzessin Cristina wegen Steuerbetrugs und Geldwäsche angeklagt. Damit könnte erstmals einem Mitglied der königlichen Familie der Prozess gemacht werden.

Nach langwierigen Ermittlungen kam Richter Jose Castro in seiner 200-seitigen Anklageschrift nach Angaben des Obersten Gerichtshofs der Balearen vom Dienstag zu dem Schluss, dass es Beweise für Straftaten der 48-Jährigen gebe. Er ordnete an, dass die jüngste Tochter von König Juan Carlos am 8. März vor Gericht erscheinen muss. Es wurde allerdings erwartet, dass die Prinzessin gegen die Anklage Rechtsmittel einlegen wird.

Ihr Ehemann Inaki Urdangarin ist 2013 angeklagt worden

Cristinas Ehemann, der frühere Handball-Nationalspieler Inaki Urdangarin, war 2013 wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung angeklagt worden. Außerdem soll er sechs Millionen Euro an öffentlichen Geldern über seine Wohltätigkeitsorganisation Noos, die Sportveranstaltungen auf Mallorca und andernorts in Spanien organisiert, veruntreut haben. Cristina und Urdangarin bestreiten die Vorwürfe.

Der Fall ist einer von vielen Korruptionsfällen auf höchster Ebene in Spanien, die das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat untergraben - und das inmitten der Wirtschaftskrise des Euro-Landes. Die Skandale in der Königsfamilie und in der regierenden Volkspartei trugen auch dazu bei, dass Spanien auf dem weltweiten Korruptionsindex von Transparency International um zehn Plätze auf Rang 40 abrutschte. Inzwischen wollen Umfragen zufolge zwei Drittel der Spanier, dass der einst äußerst populäre König Juan Carlos abdankt.

Das spanische Justizsystem funktioniert etwas anders

Richter Castro hatte die Ermittlungen gegen Cristina und ihren Ehemann vor drei Jahren eröffnet und sich lange bemüht, im Fall der Prinzessin voranzukommen. Im April 2013 entschied er, dass es Beweise für ihre Mithilfe und Anstiftung bei Urdangarins mutmaßlichen Straftaten gebe. Eine höhere Instanz wies dies im Mai aber mit der Begründung zurück, die Beweise reichten nicht aus. Allerdings erhielt Castro mehr Zeit für weitere Ermittlungen wegen Steuerbetrugs. Nun legte der Richter weitere Beweismittel vor. Vermutlich wird Cristina gegen die Anklage gerichtlich vorgehen. Dann könnte die Anklage abermals abgewiesen werden. Oder aber der Richter könnte mehrere Monate Zeit erhalten, den Prozess vorzubereiten. In Spanien können Richter und Staatsanwälte unabhängig voneinander Ermittlungen in einem Fall führen. (rtr)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false