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Spanien: Obdachlose verbrannt - Haftstrafen für Täter

Sie quälten sie, übergossen sie mit Lösungsmittel und zündeten sie an: Die 51-jährige Obdachlose erlag wenige Tage später ihren schweren Verbrennungen. Die drei Täter sind nun zu je 17 Jahren Haft und Geldstrafen an die Hinterbliebenen verurteilt worden.

Zwei junge Spanier sind zu je 17 Jahren Haft verurteilt worden, weil sie eine Obdachlose bei lebendigem Leibe verbrannt haben. Nach dem am Dienstag in Barcelona veröffentlichten Urteil sahen die Richter es als erwiesen an, dass die Angeklagten das Verbrechen vorsätzlich begangen und den Tod ihres Opfers billigend in Kauf genommen hätten. Ein dritter Komplize, der damals 18 Jahre alte Oberschüler, war zuvor in einem getrennten Verfahren zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Das Verbrechen in Barcelona vor knapp drei Jahren hatte in Spanien eine Welle der Empörung ausgelöst.

Die drei jungen Männer hatten kurz vor Weihnachten 2005 die 51 Jahre alte Obdachlose, die im Vorraum einer Sparkasse Schutz vor der Kälte gesucht hatte, gequält und mit einem Lösungsmittel überschüttet. Sie setzten das Mittel in Brand und flüchteten. Die Frau erlag wenige Tage später den Verbrennungen. Das Täter-Trio konnte anhand der Aufnahmen einer Sicherheitskamera ermittelt werden.

"Nur ein Streich"

Die Angeklagten sagten aus, sie hätten der Frau nur einen "Streich" spielen wollen und es nicht auf den Tod des Opfers abgesehen gehabt. Das Gericht sah diese Behauptung dadurch widerlegt, dass die drei jungen Männer sich für die Tat eigens einen Kanister mit einer brennbaren Flüssigkeit besorgt hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte je 25 Jahre Haft für die Angeklagten gefordert.

Bei dem Opfer handelte es sich um eine ehemalige Chefsekretärin, die in Barcelona in den höchsten Kreisen verkehrt hatte, infolge von Drogen- und Alkoholmissbrauch jedoch in die Obdachlosigkeit gerutscht war. Das Gericht verurteilte die Angeklagten dazu, der Mutter und der Tochter der Toten eine Entschädigung von insgesamt 46.000 Euro zu zahlen. (nal/dpa)

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